MorphoSys GmbH
Ad hoc: Barabfindung im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Outs auf EUR 68,00 festgelegt
MorphoSys AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Schlagwort(e): Squeeze-Out Planegg/München, 12. Juli 2024
Ad hoc: Barabfindung im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Outs auf EUR 68,00 festgelegt
MorphoSys AG (FSE: MOR; NASDAQ: MOR) gibt bekannt, dass Novartis BidCo Germany AG dem Vorstand der MorphoSys AG heute ein konkretisiertes Verlangen nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG zur Einberufung der Hauptversammlung der MorphoSys AG zur Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MorphoSys AG auf die Novartis BidCo Germany AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung übermittelt hat. Die Novartis BidCo Germany AG hält derzeit rund 91,04 % und nach Abzug der eigenen Aktien gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 UmwG rund 91,17 % des Grundkapitals der MorphoSys AG und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs. 5 UmwG. Die Novartis BidCo Germany AG hat die Barabfindung auf einen Betrag in Höhe von EUR 68,00 je Aktie der MorphoSys AG festgelegt. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat bereits in Aussicht gestellt, dass er nach derzeitigem Stand die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung bestätigen wird. Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags zwischen der MorphoSys AG und der Novartis BidCo Germany AG wird in Kürze stattfinden. Auf der Hauptversammlung der MorphoSys AG, die voraussichtlich am 27. August 2024 stattfinden wird, soll die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MorphoSys AG auf die Novartis BidCo Germany AG gegen eine Barabfindung von EUR 68,00 je Aktie beschlossen werden. Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt noch von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der MorphoSys AG und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der MorphoSys AG sowie von der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der Novartis BidCo Germany AG ab.
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Diese Bekanntmachung stellt weder ein Kaufangebot noch eine Aufforderung zum Verkauf von Aktien der MorphoSys AG dar.
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Diese Mitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen über MorphoSys AG (die „Gesellschaft“), Novartis BidCo Germany AG und das übernahmerechtliche Squeeze-Out, die mit wesentlichen Risiken und Unsicherheiten verbunden sind. Zukunftsgerichtete Aussagen schließen Aussagen ein, die die Wörter „voraussieht“, „glaubt“, „schätzt ein“, „erwartet“, „beabsichtigt“, „Ziel“, „kann“, „plant“, „prognostiziert“, „voraussagt“, „strebt an“, „Ziel“, „potentiell“, „wird“, „würde“, „könnte“, „sollte“, „setzt fort“ und ähnliche Ausdrücke enthalten.
Die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die Einschätzung der Gesellschaft zum Zeitpunkt dieser Mitteilung wider und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage und die Liquidität, die Leistung oder die Erfolge der Gesellschaft oder die Ergebnisse der Branche wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten oder implizierten historischen oder zukünftigen Ergebnissen, der Finanzlage und der Liquidität, der Leistung oder den Erfolgen abweichen. Selbst wenn die Ergebnisse, die Leistung, die Finanzlage und die Liquidität der Gesellschaft sowie die Entwicklung der Branche, in der die Gesellschaft tätig ist, mit diesen zukunftsgerichteten Aussagen übereinstimmen, können sie keine Vorhersagen über Ergebnisse oder Entwicklungen in zukünftigen Zeiträumen treffen. Zu den Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den in den zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen abweichen, gehören unter anderem: Ungewissheiten in Bezug auf das Timing des Squeeze-Outs; die Auswirkungen des Squeeze-Outs auf das Verhältnis zu Mitarbeitern, anderen Geschäftspartnern oder staatlichen Einrichtungen; dass Novartis BidCo Germany und Novartis AG die potentiellen Vorteile der Akquisition von MorphoSys durch Novartis AG nicht realisieren können; mögliche operative Schwierigkeiten bei der Integration von MorphoSys in Novartis AG; dass die Erwartungen der Gesellschaft unrichtig sind; die inhärenten Ungewissheiten im Zusammenhang mit Wettbewerbsentwicklungen, klinischen Studien und Produktentwicklungsaktivitäten sowie behördlichen Zulassungsanforderungen; die Abhängigkeit der Gesellschaft von Kooperationen mit Dritten; die Einschätzung des kommerziellen Potenzials der Entwicklungsprogramme der Gesellschaft; und andere Risiken, die in den Risikofaktoren in den von der Gesellschaft bei der US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) eingereichten Unterlagen, einschließlich des Jahresberichts der Gesellschaft auf Formular 20-F, angegeben sind. Angesichts dieser Ungewissheiten wird dem Leser empfohlen, sich nicht auf solche zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Mitteilung. Die Gesellschaft lehnt ausdrücklich jede Verpflichtung ab, solche zukunftsgerichteten Aussagen in diesem Dokument zu aktualisieren, um geänderte Erwartungen in Bezug darauf oder auf geänderte Ereignisse, Bedingungen oder Umstände, auf denen eine solche Aussage beruht oder die die Wahrscheinlichkeit beeinflussen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den in den zukunftsgerichteten Aussagen genannten abweichen, zu reflektieren, es sei denn, dies ist ausdrücklich gesetzlich oder regulatorisch vorgeschrieben.
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