Hucke AG
Ad-hoc-Mitteilung der HUCKE Aktiengesellschaft
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Ad-hoc-Mitteilung der Hucke Aktiengesellschaft
(WKN 609510) (ISIN DE0006095102)
Am 13. Dezember 2002 hat die Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossen, die
Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zu ermächtigen, eigene Aktien bis zum
12. Juni 2004 in einem Volumen von bis zu 10 % des Grundkapitals zu anderen
Zwecken als dem Wertpapierhandel zu erwerben mit der Maßgabe, dass auf die
aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der
Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt,
nicht mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen.
Der Vorstand der Gesellschaft hatte daraufhin am 13. Dezember 2002 beschlossen,
nach Abschluß des formalen Einziehungsverfahrens des vorherigen
Aktienrückkaufprogrammes mit dem neuen Rückkaufprogramm zu beginnen. Das
Verfahren ist nach Eintragung der Kapitalherabsetzung in das Handelsregister der
Gesellschaft am 15. Dezember 2003 nunmehr abgeschlossen. Der Vorstand wird
entsprechend der Ermächtigung in dem Hauptversammlungsbeschluss vom 13. Dezember
2002 mit dem neuen Rückkaufprogramm beginnen und von der Ermächtigung in
Abhängigkeit von der Lage sowie von der Entwicklung des Aktienkurses der
Gesellschaft teilweise oder vollständig Gebrauch machen.
Lübbecke, 16. Dezember 2003
Hucke Aktiengesellschaft
– Der Vorstand –
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 16.12.2003
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WKN: 609510; ISIN: DE0006095102; Index:
Notiert: Amtlicher Markt in Düsseldorf und Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Hamburg und Stuttgart
161105 Dez 03
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