Allgemeine Baugesellschaft – A. Porr AG
Ad hoc-Service: Allg. Bauges.-A. Porr AG
Ad-hoc Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich.
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Die Allgemeine Baugesellschaft-A. Porr Aktiengesellschaft (PORR) gibt hiermit
gemäß § 5 Abs 2 ÜbG folgendes bekannt:
Die PORR beabsichtigt, gemeinsam mit der WIENER STADTWERKE
Beteiligungsmanagement GmbH (BMG) ein freiwilliges Übernahmeangebot gemäß § 22
Abs 11 ÜbG über den Kauf von sämtlichen Stammaktien der TEERAG-ASDAG
Aktiengesellschaft (TEERAG) zu stellen. Auf dieses Übernahmeangebot werden
gemäß § 22 Abs 11 ÜbG die Vorschriften über die Preisbildung bei
Pflichtangeboten (§ 26 ÜbG) zur Anwendung gelangen.
Das freiwillige Übernahmeangebot soll unter der Bedingung der
kartellgerichtlichen Nichtuntersagung des geplanten Beteiligungserwerbes an der
TEERAG gestellt werden.
Die Anmeldung des Zusammenschlußvorhabens beim Kartellgericht wird in den
nächsten Tagen erfolgen.
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