Clariant International AG
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3. März 2000
Positiver Verlauf der Uebernahme von BTP
Clariant AG
Empfohlene Uebernahme gegen Barzahlung
durch Clariant PLC für BTP plc
Einschränkende Angebotsbedingungen aufgehoben
Kombinierte Andienung und Besitz – 70,3 Prozent
Der Verwaltungsrat von Clariant PLC freut sich, dass die bisherigen,
einschränkenden Angebotsbedingungen für die empfohlene Uebernahme
gegen Barzahlung für das ordentliche Aktienkapital der BTP plc
aufgehoben werden können. Das Angebot und die Darlehensalternative
bleiben bis auf weiteres bestehen.
Bis 2. März 2000, 15 Uhr London Ortszeit, wurden Clariant PLC
insgesamt 80’786’847 BTP-Aktien gültig angedient, was ungefähr 45,6
Prozent des ausgegebenen ordentlichen Aktienkapitals von BTP
entspricht. Das Angebot wurde von Wasserstein Perella & Co. Limited
im Auftrag von Clariant PLC unterbreitet. In diesen Zusagen sind
311,475 BTP-Aktien oder ungefähr 0,18 Prozent des ausgegebenen
ordentlichen Aktienkapitals von Personen und mit ihnen verbundenen
Interessen enthalten, welche vor Ankündigung des Uebernahmeangebots
eine unwiderrufliche Zusicherung zur Annahme des Angebots abgegeben
haben.
Von den gültig angedienten BTP-Aktien entfallen 4’213’403 BTP-Aktien
auf die Darlehensalternative, was ungefähr 2,4 Prozent des
ausgegebenen ordentlichen Aktienkapitals von BTP entspricht.
Während der Uebernahmeperiode hat Clariant PLC zusätzlich insgesamt
43,730,000 BTP-Aktien erworben oder dem Erwerb zugestimmt, was
ungefähr 24,7 Prozent des ausgegebenen Aktienkapitals von BTP
entspricht.
Clariant PLC besitzt damit oder wurden insgesamt 124’516’847 BTP-
Aktien gültig angedient, was ungefähr 70,3 Prozent des ausgegebenen
ordentlichen Aktienkapitals von BTP entspricht.
Weder Clariant AG noch Clariant PLC noch irgend ein Gesellschafter,
eine Bank, ein Aktienmakler, ein Finanz- oder ein professioneller
Berater (oder irgend jemand in der oder unter Kontrolle eines
Beraters) von Clariant AG oder Clariant PLC (mit Ausnahme eines
davon befreiten Marktmachers oder Vermögensverwalters), noch ein
treuhänderischer Vermögensverwalter (mit Ausnahme eines davon
befreiten Vermögensverwalters), der mit Clariant AG oder Clariant
PLC oder deren Tochtergesellschaften in Verbindung steht, besass vor
dem Uebernahmeangebot BTP-Aktien oder erwarb oder stimmte dem Erwerb
von BTP-Aktien während des Uebernahmeangebots zu.
Clariant PLC wird jenen BTP-Aktionärinnen und -Aktionären, welche
das Angebot bis jetzt angenommen haben, den offerierten Betrag pro
BTP-Aktie mit Valuta 17. März 2000 überweisen.
BTP-Aktionärinnen und -Aktionäre, die das Angebot noch nicht
angenommen haben, sind eingeladen, ihr Andienungsformular
baldmöglichst auszufüllen und einzusenden. Clariant PLC wird diesen
BTP-Aktionärinnen und -Aktionären den offerierten Betrag pro BTP-
Aktie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des gültigen
Andienungsformulares überweisen.
Die Definitionen, die im offiziellen Angebotsprospekt vom 31. Januar
2000 benutzt worden sind, gelten sinngemäss auch für diese
Ankündigung.
Medienanfragen:
Clariant: Dr. Rainer Weihofen +41 61 469 6969
Media Relations
Martin Zehnder +41 61 469 6747
Investor Relations
Holborn Public Relations David Bick +44 207 929 5599
Das Angebot erfolgt, weder direkt noch indirekt, nicht durch Versand
per Post oder irgendwelche andere Wege (unlimitiert eingeschlossen
sind telefonische oder elektronische Kommunikationswege), und auch
nicht durch Beizug von innerstaatlichen Geschäften oder
Aussenhandelsgeschäften oder durch Benützung von Mitteln einer
nationalen Börse der USA, Kanadas, Australiens oder Japans in jene
Länder, und das Angebot kann auch nicht durch die obgenannten
Möglichkeiten von innerhalb der USA, Kanadas, Australiens oder
Japans angenommen werden. Deshalb werden und dürfen Kopien dieser
Mitteilung weder mit der Post noch anderswie in die USA, Kanada,
Australien oder Japan verteilt oder abgesandt werden. Ein solches
Verhalten würde eine behauptete Annahme des Angebots ungültig
machen.
Die Mitglieder des Konzernleitungs-Ausschusses der Clariant
übernehmen die Verantwortung für die in dieser Ankündigung
enthaltenen Informationen – nachdem von ihnen alle notwendigen und
richtigerweise zu erwartenden Abklärungen getroffen worden sind –
die mit den ihnen vorliegenden Fakten übereinstimmen. Es liegen ihm
keine hier nicht veröffentlichten Fakten vor, die die heutige
Ankündigung signifikant beeinflussen könnten.
Die Verwaltungsratsmitglieder der Clariant PLC übernehmen die
Verantwortung für die in dieser Ankündigung enthaltenen
Informationen – nachdem von ihnen alle notwendigen und
richtigerweise zu erwartenden Abklärungen getroffen worden sind –
die mit den ihnen vorliegenden Fakten übereinstimmen. Es liegen
ihnen keine hier nicht veröffentlichten Fakten vor, die die heutige
Ankündigung signifikant beeinflussen könnten.
Wasserstein Perella & Co. Limited, welche im Vereinigten Königreich
durch The Securities and Futures Authority Limited beaufsichtigt
wird, handelt für Clariant AG und Clariant PLC und für niemanden
anderen im Zusammenhang mit diesem Angebot von Clariant AG für BTP
plc. Wasserstein Perella & Co. Limited ist nur gegenüber Clariant AG
und Clariant PLC verantwortlich dafür, den entsprechenden Schutz für
Kunden von Wasserstein Perella & Co. Limited zu leisten oder Rat
betreffend diesem Angebot zu erteilen.
Diese Ankündigung, für welche Clariant AG und Clariant PLC
verantwortlich sind, wurde von Wasserstein Perella & Co. Limited
gutgeheissen in Uebereinstimmung mit Abschnitt 57 des Financial
Services Act von 1986.
Ende der Mitteilung
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