DSL Holding AG i.A.
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23. Februar 2000
DSL Holding AG will klare Verhältnisse vor Verschmelzung DSL Bank/Postbank
Vorstand und Aufsichtsrat der DSL Holding AG haben in ihrer Sitzung am 23.
Februar 2000 beschlossen, der außerordentlichen Hauptversammlung am 05.04.2000
vorzuschlagen, den bestehenden Vertrag über eine stille Beteiligung der DSL
Holding AG an 48 % des Vermögens, Gewinns und Verlustes der DSL Bank AG zum
30.04.2000 zu beenden. Der Erwerb und die Verwaltung der stillen Beteiligung ist
nach § 2 Abs. 1 der Satzung der DSL Holding AG der Gegenstand des Unternehmens
der DSL Holding AG.
Bei Beendigung der stillen Beteiligung ist der Anteil der DSL Holding AG am
Vermögen der DSL Bank AG zu ermitteln und als Abfindungsguthaben an die DSL
Holding AG auszuzahlen. Die von der DSL Holding AG durchgeführte indikative
Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens läßt einen Betrag erwarten, der
einschließlich des Buchwertes der Beteiligung den aktuellen Börsenwert der DSL
Holding AG geringfügig übersteigt. Bestehende Gewinnansprüche der DSL Holding AG
bis zur Beendigung der stillen Beteiligung sind davon unbeschadet.
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