F.A. Günther & Sohn AG i.K.
Ad hoc-Service: F.A.Günther & Sohn AG
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Mitteilung gemäß Paragraph 15 WpHG übermittelt von der DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich.
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Die F. A. Günther & Sohn AG hat heute bei der Staatsanwaltschaft
München I gegen den ehemaligen Vorstand, Dr. Michael Feldhahn,
Strafanzeige wegen Untreue zum Nachteil der F. A. Günther & Sohn
in den Jahren 1991, 1992 und Anfang 1993 erstattet. Der Vorwurf
lautet dahin, Dr. Feldhahn habe als damaliger Vorstand –
neben den Hauptbeschuldigten Dr. Brenske und Dr. Zimmermann, gegen
die Staatsanwaltschaft München I bereits ermittelt – die
überteuerten Grundstücksgeschäfte zwischen der Fa. TERRAWERT Bau AG
und der F. A. Günther & Sohn AG mit zu verantworten.
Der Aufsichtsrat der F. A. Günther & Sohn wird am 20. August. 1997
darüber beschließen, ob gegen Dr. Feldhahn auch eine zivilrechtliche
Schadensersatzklage erhoben wird.
Leipzig, 08. August 19997
Ende der Mitteilung
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