Felten & Guilleaume AG
Ad hoc-Service: Felten & Guilleaume
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Ad hoc-Service: Felten & Guilleaume
Mitteilung gemäß Paragraph 15 WpHG übermittelt von der DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich.
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25.02.1998 Ad hoc -Mitteilung gemäß § 15
WpHG
Felten & Guilleaume Energietechnik AG:
Der Vorstand der Felten & Guilleaume Energietechnik AG
geht davon aus, dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung am
31.03.1998 bei der Vorlage des Jahresabschlusses 1997,
neben der bisher üblichen Dotierung der offenen
Rücklagen, eine Dividende von 5,– DM je 50,– DM Aktie
nebst Steuergutschrift für die deutschen Aktionäre
vorschlagen zu können.
Der Auftragseingang und der Umsatz liegen trotz der
rückläufigen Investitionen in der Energie- und der
Bauwirtschaft, des weiteren drastischen
Marktpreisverfalles und der Drosselung der Fertigung von
Starkstromkabeln zur Verlustminimierung gut in der
Größenordnung des Vorjahres. Hierbei hat der
Auslandsumsatz, der sich plangemäß weiter auf rd. 55 %
erhöht hat, das rückläufige Deutschlandgeschäft
kompensiert.
Das handelsrechtliche Ergebnis vor Steuern liegt mit rd.
19 Mio. DM deutlich über Plan und Vorjahr. Die
Bilanzqualität hat sich weiter verbessert.
Die Mitarbeiterzahl hat sich auf rd. 5.900 (Vorjahr rd.
5.800) Mitarbeiter erhöht und ist hierbei in Deutschland
gesunken.
Für das Fernostgeschäft, das in 1997 knapp 7 % vom
Gesamtumsatz ausmacht, wurden für erkennbare Risiken
Vorsorgen getroffen.
Wie bereits gemeldet, wird der Vorstand der
Hauptversammlung am 10.06.1998 vorschlagen, in
konsequenter Umsetzung der Unternehmensstrategie, die
drei Geschäftseinheiten rückwirkend zum 1.1.1998
rechtlich zu verselbständigen. Hierdurch soll eine noch
zielgerichtetere unternehmerische Führung erreicht, und
die Vorbereitung für strukturelle Allianzen bzw.
Kooperationen getroffen werden.
Ende der Mitteilung
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