Hach AG
Ad hoc-Service: Hach AG
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Ad hoc-Service: Hach AG
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Beherrschungsvertrag zwischen Hach AG und Oppermann Versand
Aktiengesellschaft
‘Die Vorstände der Hach AG, Groß-Bieberau, und der Oppermann
Versand AG, Neumünster, sind übereingekommen, einen
Beherrschungsvertrag zwischen der Hach AG als herrschender und
der Oppermann Versand AG als beherrschter Gesellschaft
abzuschließen. Der Vertrag steht unter dem Vorbehalt der
Zustimmungen der Aufsichtsräte und der Hauptversammlungen
beider Gesellschaften. Die Hauptversammlungen werden
voraussichtlich in der letzten Februarwoche stattfinden. Die
Hach AG befindet sich zur Zeit im Besitz von ca. 89,89% des
Grundkapitals der Oppermann Versand AG.
Die außenstehenden Aktionäre der Oppermann Versand AG erhalten
je Aktie im Nennbetrag von DM 50,00 eine Garantiedividende in
Höhe von 120% der Dividende, die auf eine Stammaktie der Hach
AG im Nennbetrag von DM 5,00 ausgeschüttet wird. Die bisher
auf DM 50,00 lautenden Hach-Aktien sollen auf der
bevorstehenden Hauptversammlung neu gestückelt und jeweils in
zehn Aktien zu DM 5,00 umgewandelt werden. Da das
Geschäftsjahr der Oppermann Versand AG und der Hach AG
voneinander abweichen, ist das jeweils vor dem Ende des
Geschäftsjahres der Oppermann Versand AG endende Geschäftsjahr
der Hach AG maßgebend.
Die Hach AG verpflichtet sich, auf Verlangen eines
außenstehenden Aktionärs der Oppermann AG dessen Aktien gegen
eine Abfindung zu erwerben. Die Hach AG offeriert den
außenstehenden Aktionären der Oppermann AG als Abfindung
alternativ
a) für sechs Aktien der Oppermann AG im Nennbetrag von je DM
50,00 sieben Inhaber-Stammaktien der Hach AG im Nennbetrag
von je DM 5,00 mit voller Gewinnberechtigung für das
Geschäftsjahr 1997/98 sowie eine bare Zuzahlung von DM
14,82 je sechs Aktien der Oppermann AG (gesetzlich
vorgeschriebene Abfindung gemäß § 305 AktG), oder
b) für sechs Aktien der Oppermann AG im Nennbetrag von je DM
50,00 sieben Inhaber-Vorzugsaktien der Hach AG im
Nennbetrag von je DM 5,00 mit voller Gewinnberechtigung
für das Geschäftsjahr 1997/98 sowie eine bare Zuzahlung
von DM 74,11 je sechs Aktien der Oppermann AG, oder
c) deren Oppermann AG-Aktien gegen Zahlung eines Kaufpreises
in Höhe von DM 112,00 je Aktie im Nennbetrag von DM 50,00
zu erwerben.
Für Spitzen sind entsprechende Sonderregelungen vorgesehen.
Das entsprechende Abfindungsangebot wird den Oppermann-
Aktionären nach der Beschlußfassung der beiden
Hauptversammlungen noch detailliert unterbreitet werden.’
– Der Vorstand –
Groß-Bieberau, den 9.01.98
Ende der Mitteilung
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