Heinkel AG
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Zwangsarbeiterprozeß gegen Firma HEINKEL AG beendet
Im April 1999 verklagte Herr Israel Irom in einer sogenannten “Class action
lawsuit” die Firma Heinkel AG in Bietigheim-Bissingen vor dem U.S. District
Court for the District of New Jersey auf Schadensersatz; die Höhe der geltend
gemachten Beträge wurde in der Klageschrift noch nicht benannt. Herr Irom trug
vor, er sei gezwungen worden, 1944 und 1945 in einem Salzbergwerk in Polen am
Bau von Heinkel-Flugzeugen mitarbeiten zu müssen. Er behauptete, die Heinkel AG
sei Rechtsnachfolger der Firma Ernst Heinkel AG oder anderer Heinkel
Flugzeugfabriken.
Die Heinkel AG ließ sich im Verfahren durch die Rechtsanwälte Dr. Anton Maurer
und Dr. Axel Sigle von der Kanzlei CMS Hasche Sigle Eschenlohr Peltzer in
Stuttgart und durch die Rechtwsanwälte Jeffrey Campbell und Kenneth Meyer von
der Kanzlei Porzio Bromberg & Newman in Morristown, New Jersey, USA vertreten.
Die Anwälte haben nachgewiesen, daß die Heinkel AG mit der Ernst Heinkel AG oder
deren Tochtergesellschaften weder identisch noch Rechtsnachfolger dieser
Gesellschaften ist. Der Kläger hat deshalb die Klage mit Zustimmung der Heinkel
AG zurückgenommen; der Prozeß wurde damit beendet. Die Heinkel AG war im Februar
1999 durch formwechselnde Umwandlung der Maschinenfabrik G.F. Grotz GmbH & Co.
entstanden. Die Maschinenfabrik Grotz war 1884 in Bissingen gegründet worden.
1939 wurde Prof. Dr. Ernst Heinkel Kommanditist der Maschinenfabrik G.F. Grotz
GmbH & Co., der er als Gesellschafter bis zu seinem Ableben am 30.01.1958
angehörte. Mit der Umwandlung wurde die Maschinenfabrik G.F. Grotz GmbH & Co.
in Heinkel Aktiengesellschaft umbenannt. Sie wurde im April 1999 an der Börse in
Frankfurt eingeführt. Die Heinkel Aktiengesellschaft hat derzeit ein
Grundkapital von 6.250.000,- Euro.
Die Heinkel AG ist gemeinsam mit anderen deutschen Unternehmen in zwei weiteren
Prozessen verklagt. Dr.-Ing. Gerd Ph. Mayer, der Sprecher des Vorstands, und die
Rechtsanwälte der Heinkel AG hoffen und erwarten, daß auch die anderen Kläger
dem Beispiel des Herr Irom und seiner Anwälte folgen und die Klagen zurücknehmen
werden. Herr Irom wurde unter anderem durch Rechtsanwalt J. Dennis Faucher
vertreten, der Mitglied der offiziellen amerikanischen Verhandlungsdelegation
ist.
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