Herzog TELECOM AG i.I.
Ad hoc-Service: Herzog TELECOM AG Herzog – Te
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Herzog TELECOM AG erwirkt einstweilige Verfügung gegen TelDaFax AG
Frankfurt/Trier, 07.03.2000 Die Ad-hoc-Mitteilung der Herzog
TELECOM AG vom 03.03.2000 zur angestrebten Übernahme des D1- und
D2-Mobilfunkproviders NETZTEL Plus Drillisch AG darf von der
TelDaFax AG nicht mehr als “Falschmeldung” bezeichnet werden. Dies
hat das Landgericht Frankfurt per einstweiliger Verfügung am
gestrigen Montagnachmittag festgelegt. Ebenso wurde der TelDaFax
AG unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 500.000 DM oder
Ordnungshaft untersagt, weiterhin direkt oder sinngemäß zu
behaupten, die Ad-hoc-Meldung der Herzog TELECOM AG vom 03.03.2000
sei falsch und entbehre jeder rechtlichen Grundlage.
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