Hoechst AG
Ad hoc-Service: Hoechst AG Teil 2
——————————————————————
Ad hoc-Service: Hoechst AG Teil 2
Mitteilung gemäß Paragraph 15 WpHG übermittelt von der DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich.
——————————————————————————
Die Abweichungen sind nahezu ausschließlich bedingt durch die
zeitlich unterschiedliche Verteilung der Goodwill-
Abschreibungen. Von besonderer Bedeutung ist die spezielle US-
Vorschrift für “in Entwicklung befindliche Forschung”
(research in process). Nach US-GAAP ist bei Unternehmenskäufen
der anteilige Kaufpreis, der für noch nicht Marktreife erlangte
Forschung und Entwicklung bezahlt wurde, im Jahr des
Erwerbs vollständig als Aufwand zu verrechnen und nicht
– wie bei IAS vorgesehen – im Rahmen des Goodwills über dessen
Nutzungsdauer abzuschreiben. Die Überleitung zeigt deshalb eine
Verminderung des Ergebnisses für 1995 in Höhe von rund
DM 1,4 Milliarden aufgrund der Akquisition von Marion Merrell Dow
und für 1996 in Höhe von rund DM 400 Millionen aufgrund des Erwerbs
des Pflanzenbiotechnologie-Unternehmens Plant Genetic Systems.
Ein weiterer wesentlicher Unterschied ergibt sich daraus, daß
Hoechst den Goodwill bis Ende 1993 nach deutschem Handelsrecht
sowie nach den damals gültigen IAS direkt mit den
Konzernrücklagen verrechnet hat. Eine rückwirkende Angleichung
dieser Vorgehensweise an gültige IAS ist weder nach deutschem
Recht zulässig noch nach neuen IAS erforderlich. Nach US-GAAP
sind die verrechneten Goodwills zu aktivieren und
abzuschreiben. Im Rahmen der Reconciliation weist Hoechst
zusätzliche Goodwill-Abschreibungen von DM 400 Millionen für
1996 und DM 501 Millionen für 1995 aus, die zum überwiegenden
Teil auf den Erwerb der amerikanischen Celanese und des US-
Generikaherstellers Copley zurückzuführen sind.
Ehrgeizige Finanzziele für den Konzern
Mit der Umstrukturierung der Geschäfte hat Hoechst auch seine
organisatorische Struktur weiterentwickelt. Seit dem 1.
Juli 1997 wird die Hoechst AG als Holding geführt. Der
siebenköpfige Vorstand ist für die strategische Steuerung und
Optimierung des Konzernportfolios zuständig, während die
Verantwortung für das operative Geschäft bei den rechtlich
verselbständigten Konzerngesellschaften liegt. Dazu Jürgen
Dormann, Vorstandsvorsitzender der Hoechst AG: “Unser
gemeinsames Ziel ist eine langfristige, nachhaltige
Wertsteigerung des Unternehmens.”
Für die Feststellung des Unternehmenserfolgs haben wir die
Meßlatte auf eine anspruchsvolle Höhe gelegt, erklärte
Finanzvorstand Dr. Klaus-Jürgen Schmieder. Innerhalb der
nächsten fünf Jahre wird – konstantes Portfolio und eine
normale konjunkturelle Entwicklung unterstellt – eine
Eigenkapitalrendite, definiert als Jahresüberschuß zu
jahresdurchschnittlichem Eigenkapital, von 20 Prozent
angestrebt. Weitere ehrgeizige Zielgrößen sind: Die
Nettoumsatzrendite, das Verhältnis von Jahresüberschuß zu
Umsatz, soll auf 8 Prozent steigen und die Relation von
Finanzschulden zum Cash flow aus dem laufenden Geschäft von
210 Prozent in 1996 auf unter 150 Prozent sinken.
Mit wertzuwachsbezogenen Bonussystemen Mitarbeiter am
Unternehmenserfolg beteiligen und Attraktivität für
internationale Führungskräfte steigern
Hoechst hat mit Wirkung vom 9. September 1997 erstmals ein
Stock Appreciation Rights (SAR) Program aufgelegt. Mit
diesem Programm, das an die Entwicklung des Aktienkurses
gekoppelt ist, sollen nachhaltige Unternehmenserfolge und
überdurchschnittliche Leistungen des Managements von Hoechst
honorien werden. Dazu Klaus-Jürgen Schmieder: “Wir sind der
Ansicht, daß Mitarbeiter, die unseren Erfolg verantworten,
auch direkt daran beteiligt werden sollten. Im übrigen wollen
wir unsere Attraktivität für internationale Führungskräfte
stärken.”
In der ersten Stufe ist dieses Programm für rund 100 Top-
Manager des Konzerns ausgelegt. In der zweiten Stufe im
nächsten Jahr soll der Teilnehmerkreis der
Führungskräfte erheblich ausgeweitet werden. Darüber hinaus
ist in Abstimmung mit den Konzerngesellschaften ein
allgemeiner “Hoechst Wertzuwachsplan” eine aktienkursbezogene
Wertzuwachsbeteiligung für Mitarbeiter auf allen Ebenen,
geplant. Mit den Belegschaftsvertretungen soll über die
Einführung von Erfolgsbeteiligungsmodellen, die auch den
Wertzuwachs des Unternehmens als Komponente beinhalten,
verhandelt werden.
Stock Appreciation Rights Program von Hoechst
Das “Hoechst Stock Appreciation Rights (SAR) Program” sieht
für die berechtigten Führungskräfte einen Geldausgleich für
die Differenz zwischen gestiegenem Aktienkurs und dem
Aktienkurs bei Programmstart vor, der sich am Kursniveau der
Hoechst Aktie von Anfang September 1997 orientiert. Innerhalb
einer Laufzeit von fünf Jahren, fühestens jedoch nach einer
Ausübungssperrfrist von zwei Jahren, können Manager die Rechte
ausüben, wenn der Kurs der Hoechst Aktie um mindestens 25
Prozent gestiegen ist. Mit dieser Ausübungshürde wird eine
eindeutige Meßlatte für die aktienkursbezogene Wertsteigerung
festgelegt. Dazu Vorstandsvorsitzender Jürgen
Dormann: “Mit diesem langfristigen Incentive-Programm hat
Hoechst ein international übliches, für deutsche Verhältnisse
jedoch anspruchsvolles Programm kreiert, mit dem
überdurchschnittliche Leistungen honorien werden und mit dem
Begünstigte an der Erreichung des gemeinsamen Zieles, nämlich
der Wertsteigerung des Unternehmens, beteiligt werden.”
Bemessungsgrundlage für die aktienkursbezogene
Wertzuwachsbeteiligung ist das Gesamtjahreseinkommen des
Mitarbeiters 1997. Es werden Aktien-Wertzuwachsrechte für ein
Aktienvolumen in Höhe der Bemessungsgrundlage eingeräumt.
Hoechst sichert sich durch den Kauf entsprechender Optionen
auf den Wertzuwachs der Hoechst Aktie ab. Die Einmalkosten für
den “Hoechst Stock Appreciation Rights Plan” betragen etwa 16
Millionen DM.
Ende der Mitteilung
Aktuelle News
Aktuelle Berichte
Keine Berichte gefunden
Anstehende Events
Keine Events gefunden
Webcasts
Keine Webcasts gefunden