Philipp Holzmann AG i.L.
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Der Vorstand der Philipp Holzmann AG hat mit Zustimmung des
Aufsichtsrates beschlossen, von der durch Beschluß der
außerordentlichen Hauptversammlung vom 15. März 2000
eingeräumten Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelgenußrechten in
Höhe von 4.658.500 Euro in vollem Umfang Gebrauch zu machen.
Das von der Hauptversammlung für die Bedienung der
Wandelgenußrechte geschaffene bedingte Kapital in Höhe von
4.658.500 Euro wurde am 5. April 2000 ins Handelsregister beim
Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen. Alle Banken, die im
Rahmen der finanziellen Sanierung der Philipp Holzmann AG
Wandelgenußrechte unter Einbringung von Kreditforderungen
gegenüber der Gesellschaft erwerben sollen, haben ihre
grundsätzliche Bereitschaft erklärt, die auf sie entfallenden
Quoten zu übernehmen. Damit kann der letzte Schritt zur
Rekapitalisierung der Philipp Holzmann AG bis Ende April 2000
umgesetzt werden. Durch die Ausgabe der Wandelgenußrechte
erhöht sich das nach der Kapitalerhöhung im Februar 2000 in
etwa ausgeglichene Eigenkapital der Philipp Holzmann AG um
765,3 Mio. DM. Außerdem fließt der Philipp Holzmann AG
nachrangiges Genußrechtskapital in Höhe von 9,1 Mio. DM zu.
Gleichzeitig verringern sich die Bankverbindlichkeiten um bis
zu 765,3 Mio. DM. Durch den Fortfall der Zins- und
Tilgungsverpflichtungen aus diesen Krediten wird die Philipp
Holzmann AG auf Dauer in erheblichem Umfang sowohl ergebnis-
als auch liquiditätsmäßig entlastet.
Die Aktionäre können ihr Erwerbsrecht in der Zeit vom 13. bis
zum 26. April 2000 einschließlich ausüben. 142 Aktien
berechtigen zum Erwerb von 1 auf den Namen lautenden
vinkulierten Wandelgenußrecht im Nennbetrag von 50 Euro. Der
Preis von 4.250 Euro je Wandelgenußrecht ist von den
erwerbsberechtigten Aktionären in bar zu erbringen. Weitere
Einzelheiten zum Erwerbsrecht und die Genußrechtsbedingungen
werden am Samstag, dem 8. April 2000, im Bundesanzeiger
veröffentlicht.
Ende der Mitteilung
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