Philipp Holzmann AG i.L.
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Der Aufsichtsrat der Philipp Holzmann AG hat sich in seiner
heutigen Sitzung ausführlich mit dem Bericht und den
Prüfungsfeststellungen des Sonderprüfers Ernst & Young und den
hieraus zu ziehenden Konsequenzen befaßt. Die Ergebnisse der
Feststellungen und deren rechtliche Würdigung lassen
zweifelsfrei erhebliche Pflichtverletzungen früherer
Vorstandsmitglieder und leitender Mitarbeiter erkennen. Der
Aufsichtsrat hat daher den Auftrag erteilt, neben den bereits
laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft unverzüglich
zivilrechtliche Maßnahmen gegen die betroffenen Personen zu
ergreifen.
Ferner hat sich der Aufsichtsrat die Ursachen erläutern lassen,
die zu einem voraussichtlichen Jahresverlust von rund 2,4 Mrd.
DM geführt haben. In diesem Zusammenhang haben sowohl der
Sonderprüfer als auch der Abschlußprüfer KPMG Stellungnahmen
abgegeben. Sowohl die im Sonderprüfungsbericht mit 600 Mio. DM
bezifferten Verlustpotentiale einer ausgewählten Anzahl von
Projekten und Geschäftsvorfällen als auch die im Anschluß
hieran vom Vorstand der Philipp Holzmann AG vorgenommene
Gesamtbeurteilung beruhen zu einem hohen Maße auf einer
stichtagsbezogenen Neueinschätzung von in früheren Jahren
eingeleiteten Geschäftsvorfällen (Altlasten). Der Gesamtbetrag
der Verluste wird im Jahresabschluß 1999 ausgewiesen und von
einer Öffnung früherer Jahresabschlüsse nach heutigem
Kenntnisstand Abstand genommen. Die Bestätigungsvermerke der
KPMG für die Vorjahre stehen deshalb nicht in Frage.
Der Vorstand und die das Restrukturierungsprogramm begleitende
Unternehmungsberatungsgesellschaft Roland Berger & Partner
haben über die Spezifizierung des Programms, erste Schritte und
den vorgesehenen Gesamtablauf berichtet. Der Aufsichtsrat
unterstreicht nachhaltig die gegebene Sanierungsfähigkeit des
Unternehmens. Hierzu ist allerdings die Leistung Aller
erforderlich (Mitarbeiter, Banken und Kreditversicherer).
Er hat sich ferner das am 24. November 1999 mit den
Gläubigerbanken und der Bundesregierung vereinbarte finanzielle
Sanierungspaket erläutern lassen. Zudem würdigt er mit hohem
Respekt den Beitrag der Arbeitnehmerseite. Er legt ausdrücklich
Wert darauf, daß die hierdurch gewonnenen Freiräume
ausschließlich zur Sanierung des Unternehmens, nicht aber
wettbewerbsmäßig eingesetzt werden.
Herr Dr. Heinrich Binder hat den Aufsichtsrat gebeten, zum 14.
Dezember 1999 aus dem Vorstand ausscheiden zu können. Der
Aufsichtsrat respektiert den Wunsch von Herrn Dr. Binder und
dankt ihm für die in sehr schwieriger Zeit geleistete Arbeit.
Der Aufsichtsrat hat Herrn Professor Dipl. Ing. Konrad Hinrichs
mit Wirkung vom 15. Dezember 1999 zum Vorsitzenden des
Vorstandes berufen.
Ende der Mitteilung
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