Quante AG
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Die Quante Aktiengesellschaft, Wuppertal (“Quante AG”)
beabsichtigt, ihren Aktionären zur Zustimmung auf einer
außerordentlichen Hauptversammlung am 8. September 2000 den
Abschluß eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der
Erste SuSe Verwaltungs GmbH, Neuss, vorzulegen.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sieht eine
Barabfindung in Höhe von Euro 19,00 je Vorzugsaktie sowie als
Ausgleich eine Bardividende je Vorzugsaktie von Euro 0,99 für das
Geschäftsjahr 2000 und von Euro 1,07 für die Geschäftsjahre ab
2001 vor.
Die Barabfindung und die Bardividende wurden von der vom Vorstand
beauftragten PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaft ermittelt. Die gerichtlich als Vertragsprüfer bestellte
KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
hat Aufsichtsrat und Vorstand der Quante AG im Rahmen der
Aufsichtsratssitzung am 21. Juli 2000 die Angemessenheit der
vorgeschlagenen Barabfindung und Bardividende bestätigt.
Vorstand und Aufsichtsrat der Quante AG werden der Hauptversammlung
vorschlagen, dem Abschluß des Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags mit Erste SuSe Verwaltungs GmbH
zuzustimmen.
Wuppertal, den 21. Juli 2000 Der Vorstand
Ende der Mitteilung
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