Aries Vermögensverwaltungs GmbH
Aries Vermögensverwaltungs GmbH: Vorzeitige Rückzahlung der Staatsschuld der Russischen Föderation
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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
Betreffend die von der Aries Vermögensverwaltungs GmbH begebenen Anleihen
mit den untenstehenden Wertpapierkennummern
Vorzeitige Rückzahlung der Staatsschuld der Russischen Föderation
Unter Bezugnahme auf das am 16. Juni 2006 in Paris unterzeichnete
Multilaterale Protokoll über die vorzeitige Schuldenrückzahlung durch die
Russische Föderation haben am 14. August 2006 die Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Russischen Föderation ein
Abkommen über die vorzeitige Rückzahlung der Auslandsschuld der Russischen
Föderation und der ehemaligen Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken
geschlossen (das ‘Abkommen’).
Die Vertragsparteien des Abkommens sind übereingekommen, dass nach
Erfüllung bestimmter Verpflichtungen aus dem Abkommen (die
‘Verpflichtungen’) die Schulden nach:
(a) dem Abkommen vom 5. Februar 1997 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation über
die Restrukturierung der Auslandsschuld der Russischen Föderation und der
ehemaligen Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (Konsolidierung IV),
und
(b) dem Abkommen vom 26. Juli 2000 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation über
die Reorganisation der Auslandsschuld der Russischen Föderation und der
ehemaligen Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (Konsolidierung V)
vollständig bezahlt und die Bestimmungen dieser Verträge als vollständig
erfüllt gelten und keine weitere rechtliche Wirksamkeit mehr haben.
Am 21. August 2006 hat die Russische Föderation die Verpflichtungen aus dem
Abkommen erfüllt.
Damit ist die ‘Staatsschuld’ (wie in § 4a der Anleihebedingungen definiert)
vollständig getilgt.
Frankfurt am Main, den 22. August 2006
(c)DGAP 22.08.2006
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Sprache: Deutsch
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