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ArtStor AG Verzicht der Zeta-Vorstände auf zweite Kaufpreisrate
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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ArtStor AG Verzicht der Zeta-Vorstände auf zweite Kaufpreisrate
Hamburg Die ArtStor AG hat mit den Vorständen ihres im Januar 2001 erworbenen
Münchner Tochterunternehmens Zeta AG eine Vereinbarung über den Verzicht auf die
noch ausstehende Kaufpreisrate getroffen. Die beim Erwerb der Zeta AG durch die
ArtStor AG vereinbarte variable zweite Kaufpreisrate in Höhe von bis zu 12,8
Millionen Euro wäre zum 30.06.2003 fällig geworden. Zum Ausgleich erhalten die
beiden Zeta-Vorstände eine verbesserte, gewinnabhängige Tantieme sowie jeweils
100.000 ArtStor-Aktien, die durch Kapitalerhöhung aus genehmigten Kapital
geschaffen werden.
Bei Rückfragen: ArtStor AG, Teja Prelle, Vorstand, Tel.: (040) 657 27 456, Fax:
(040) 657 27 589, Email: t.prelle@artstor.de
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 19.11.2001
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WKN: 549 286; Index:
Notiert: Neuer Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Bremen, Düsseldorf,
Hamburg, Hannover, München, Stuttgart
190730 Nov 01
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