ATOSS Software SE
ATOSS Software AG: Hohe Wachstumsdynamik im ersten Halbjahr 2023 – Prognoseanhebung – Umwandlung der Rechtsform in Europäische Aktiengesellschaft (SE)
ATOSS Software AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung/Sonstiges München, 17. Juli 2023
Die ATOSS Software AG hat ihren hochprofitablen Wachstumskurs im zweiten Quartal fortgesetzt und ihre Prognose für das laufende Jahr 2023 heute nach oben angepasst. Der Konzernumsatz stieg im ersten Halbjahr deutlich um ca. 37 Prozent auf rund Mio. EUR 73 (Vj. Mio. EUR 53,6). Davon entfielen mit einem Umsatzplus von 42 Prozent Mio. EUR 52 (Vj. Mio. EUR 36,5) auf den Bereich Software. Die EBIT-Marge (Betriebsergebnis im Verhältnis zum Umsatz) wird sich mit ca. 33 Prozent deutlich oberhalb der bisherigen Prognose von jedenfalls 27 Prozent bewegen. In Folge der herausragenden Geschäftsentwicklung des ersten Halbjahres hebt die Gesellschaft ihre bisherige Prognose an und geht nunmehr für das laufende Jahr von einem Gesamtumsatz von mindestens Mio. EUR 142 (vorher: Mio. EUR 135) und einer EBIT-Marge auf Jahressicht um 30 Prozent (vorher: jedenfalls 27 Prozent) aus. Die mittelfristige Prognose bis 2025 bleibt mit Blick auf das derzeitige wirtschaftliche Umfeld und dessen Auswirkungen auf die Auftragslage unverändert. Dabei rechnet die Gesellschaft für 2024 mit einem Umsatz von Mio. EUR 160 und für 2025 mit einem Umsatz von Mio. EUR 190. Die Marge soll dabei in 2025 über 30 Prozent betragen. Weitere Informationen zu alle wichtigen Finanzkennzahlen wird die Gesellschaft am 24. Juli 2023 im Rahmen ihrer Q2-Quartalsmitteilung veröffentlichen. Zudem hat der Vorstand der ATOSS Software AG heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Umwandlung der Gesellschaft in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE) im Wege des Formwechsels vorzubereiten. Diese Rechtsform reflektiert die zunehmend stärkere internationale Ausrichtung der Gesellschaft. Das dualistische Leitungssystem der Gesellschaft, bestehend aus dem Vorstand als Geschäftsführungsorgan und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan, soll auch unter der neuen Rechtsform der SE fortbestehen. Die Verantwortlichkeiten und Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat bleiben von der neuen Struktur unberührt. Der Sitz und die Hauptverwaltung des Unternehmens sollen unverändert in München, Deutschland, bleiben. Die Umwandlung in die Rechtsform der SE setzt unter anderem voraus, dass die Hauptversammlung der ATOSS Software AG dem Umwandlungsplan zustimmt und die darin enthaltene Satzung der künftigen ATOSS Software SE genehmigt. Entsprechende Beschlussvorschläge sollen der ordentlichen Hauptversammlung 2024 zur Zustimmung vorgelegt werden. Die Wirksamkeit der Umwandlung in die Rechtsform der SE setzt zudem voraus, dass das Verfahren zur Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der zukünftigen ATOSS Software SE abgeschlossen bzw. beendet ist. Durch die SE-Umwandlung bleibt die Rechtsstellung der Aktionäre der ATOSS Software AG grundsätzlich unberührt. Sie werden dieselbe Anzahl an nennwertlosen Stückaktien an der ATOSS Software SE halten. Auch die Börsennotierung im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse sowie die Listung im SDAX und TecDAX bleibt von dem Formwechsel unberührt.
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