AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher AG
AVA AG: Gerichtlicher Vergleich
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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
AVA: Gerichtlicher Vergleich mit Squeeze-out-Klägern
Die AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher Aktiengesellschaft,
Bielefeld, und die EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG, Hamburg, haben am 27. Januar
2006 einen gerichtlich protokollierten Vergleich mit den Klägern geschlossen,
die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen den Beschluss der ordentlichen
Hauptversammlung vom 13./14. Juli 2005 über die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre der AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher
Aktiengesellschaft auf die EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG gegen Gewährung einer
Barabfindung in Höhe von Euro 45,32 je Aktie (Squeeze-out-Beschluss) sowie zum
Teil auch gegen weitere auf dieser Hauptversammlung gefasste Beschlüsse
erhoben haben. Der Vergleich ist aufschiebend bedingt durch die Zustimmung von
6 verbleibenden Klägern. Die EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG verpflichtet sich in
dem Vergleich, die von ihr festgelegte Barabfindung um Euro 2,18 auf Euro
47,50 je Stückaktie zu erhöhen. Sofern der Vergleich infolge des
Bedingungseintritts wirksam wird, werden sämtliche beim Landgericht Bielefeld
anhängigen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegenüber der AVA Allgemeine
Handelsgesellschaft der Verbraucher Aktiengesellschaft (Az. 15 O 154/05)
beendet.
Die AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher Aktiengesellschaft wird
sich in diesem Fall um die alsbaldige Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses
in das Handelsregister bemühen. Mit der Eintragung werden sämtliche Aktien der
Minderheitsaktionäre auf die EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG als Hauptaktionärin
gegen Zahlung der Barabfindung in Höhe von Euro 47,50 je Stückaktie übergehen.
Bielefeld, den 27.1.2006
AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher AG
Der Vorstand
AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher AG
Fuggerstraße 11
33689 Bielefeld
Deutschland
ISIN: DE0005088504
WKN: 508850
Notiert: Amtlicher Markt in Düsseldorf und Frankfurt (General Standard);
Geregelter Markt in Berlin-Bremen; Freiverkehr in Hamburg, Hannover und
Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 27.01.2006
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