AZEGO Aktiengesellschaft
AZEGO unterliegt erstinstanzlich in einem Rechtsstreit vor dem LG Wiesbaden
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Prozess
AZEGO unterliegt erstinstanzlich in einem Rechtsstreit vor dem LG Wiesbaden
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die AZEGO Aktiengesellschaft (ISIN DE0005007702) streitet mit der Fa. Agila
Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Wiesbaden, um die Wirksamkeit der
außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Immobilienleasingvertrags über
ein kontaminiertes Grundstück. In diesem Zusammenhang ist die AZEGO
Aktiengesellschaft in einem Urkundsprozess durch Vorbehaltsurteil auf Zahlung
eines Betrages in Höhe von etwas über EUR 2 Mio. nebst Zinsen an die Fa. Agila
Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH verurteilt worden.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der AZEGO Aktiengesellschaft sind die
Ausführungen ihrer Rechte im ordentlichen Verfahren vor dem Landgericht
Wiesbaden vorbehalten. Die Rechtsberater der Gesellschaft sind weiterhin der
Meinung, dass die Argumente der Gesellschaft im Nachverfahren Erfolgschancen
haben.
AZEGO Aktiengesellschaft
Siebertstraße 5
81675 München
Deutschland
ISIN: DE0005007702; DE000A0BVWL3
WKN: 500770; A0BVWL
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 14.07.2005
142000 Jul 05
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