Felten & Guilleaume AG
Beendigung von Anfechtungsklagen gegen Squeeze-out-Beschluss vom 23.12.2004
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft, Köln, hat am 15. November 2005
einen gerichtlich protokollierten Vergleich mit den Klägern geschlossen, die
Anfechtungsklagen gegen den Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Dezember
2004 erhoben haben, sämtliche von den Minderheitsaktionären gehaltene Aktien
der Gesellschaft gegen eine Barabfindung in Höhe von EURO 283,36 je Stückaktie
auf die Moeller Holding GmbH (vormals firmierend Laontae Beteiligungs GmbH)
als Hauptaktionärin zu übertragen (“Squeeze-out-Beschluss”). Der Vergleich
hat zur Folge, dass (i) die Barabfindung im Zusammenhang mit dem Squeeze-out-
Beschluss auf insgesamt EUR 337,77 je Aktie der Felten & Guilleaume
Aktiengesellschaft erhöht wird und (ii) das jeweils beim Oberlandesgericht
Köln anhängige Anfechtungsverfahren (Az. 18 U 139/05) sowie das
Freigabeverfahren gemäß §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG (Az. 18 W 57/05) mit
sofortiger Wirkung beendet sind. Die Gesellschaft wird daher beim zuständigen
Handelsregister des Amtsgerichts Köln eine unverzügliche Eintragung des
Squeeze-out-Beschlusses beantragen. Mit erfolgter Eintragung des Squeeze-out-
Beschlusses wird die Übertragung sämtlicher von den außenstehenden Aktionären
der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft gehaltenen Aktien der Gesellschaft
auf die Moeller Holding GmbH wirksam.
Weiterhin wurde im Rahmen des Vergleichs die Erledigung des in Folge des am 3.
November 1999 zwischen der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft und der
Rechtsvorgängerin der Moeller Holding GmbH geschlossenen Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags beim Landgericht Köln anhängigen
Spruchstellenverfahrens (Az. 82 O 80/03) erklärt.
Felten & Guilleaume AG
Schanzenstraße 30
51063 Köln
Deutschland
ISIN: DE0005766901
WKN: 576690
Notiert: Amtlicher Markt in Düsseldorf, Frankfurt (General Standard) und
Hamburg; Freiverkehr in Berlin-Bremen und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 15.11.2005
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