Celanese Deutschland Holding GmbH
Celanese AG: Vergleich mit Anfechtungsklägern
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Am 6. März 2006 hat sich die Celanese AG unter Beteiligung der mit mehr als
95 % am Grundkapital der Celanese AG beteiligten Celanese Europe Holding
GmbH & Co. KG (‘CEH“) mit 11 Klägern über einen Vergleich geeinigt. Die
Kläger hatten Anfechtungs- beziehungsweise Nichtigkeitsklagen vor dem
Landgericht Frankfurt am Main erhoben gegen (i) den Beschluss der
Hauptversammlung der Celanese AG vom 30./31. Juli 2004, dem Abschluss des
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der CEH zuzustimmen, (ii)
den Beschluss der Hauptversammlung der Celanese AG vom 19./20. Mai 2005,
die gerade genannte Zustimmung zu bestätigen, und (iii) weitere in den
Hauptversammlungen am 30./31. Juli 2004 und 19./20. Mai 2005 gefasste
Beschlüsse.
Der Vergleich sieht vor, dass die CEH all denjenigen Aktionären, die im
Rahmen des geplanten Squeeze-out Verfahrens aus der Gesellschaft
ausgeschlossen werden, mindestens EUR 51,00 je Stückaktie der Celanese AG
als Barabfindung anbieten wird. CEH verpflichtet sich weiterhin, die gemäß
§ 4 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vom 22. Juni 2004
geschuldete Ausgleichszahlung für das am 30. September 2006 endende
Geschäftsjahr 2005/2006 vorzeitig, nämlich bereits am ersten Bankarbeitstag
nach der ordentlichen Hauptversammlung der Celanese AG für das
Geschäftsjahr 2004/2005 zu bezahlen. Diese Hauptversammlung wird
voraussichtlich im Mai 2006 stattfinden. Die vorzeitige Ausgleichszahlung
erfolgt gegen eine Erklärung des betreffenden Minderheitsaktionärs für sich
und seine Rechtsnachfolger in die betreffenden Aktien, dass (i) damit sein
Anspruch auf Zahlung eines Ausgleichs für das Geschäftsjahr 2005/2006 nach
dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 22. Juni 2004 erledigt
ist und (ii) er die CEH insoweit von Ausgleichsansprüchen von
Rechtsnachfolgern in seine Aktien freistellt.
Im Hinblick auf die vorstehenden Regelungen haben die an dem Vergleich
beteiligten Kläger alle von ihnen im Zusammenhang mit dem Beherrschungs-
und Gewinnabführungsvertrag erhobenen Klagen sowie weitere im Zusammenhang
stehende Klagen zurückgenommen und die Wirksamkeit des Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrages anerkannt.
Celanese AG
Frankfurter Straße 111
61476 Kronberg/Ts.
Deutschland
(c)DGAP 06.03.2006
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Sprache: Deutsch
Emittent: Celanese AG
Frankfurter Str. 111
61476 Kronberg im Taunus Deutschland
Telefon: +49 (0)69 305 16000
Fax: +49 (0)69 305 16006
Email: M.Kraft@celanese.com
WWW: www.celanese.com
ISIN: DE0005753008
WKN: 575300
Indizes:
Börsen: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr
in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
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