ELSA AG
ELSA AG
Fortbestand der ELSA AG unwahrscheinlich
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
——————————————————————————–
Fortbestand der ELSA AG unwahrscheinlich
Aachen, 24. April 2002 – Nach Prüfung des Insolvenzantrages des Vorstandes der
ELSA AG vom 25. Februar 2002 ist der vorläufige Insolvenzverwalter der
Gesellschaft, Rechtsanwalt Thomas Georg, zu dem Ergebnis gekommen, dass die
Gesellschaft zahlungsunfähig und überschuldet ist.
Im Eröffnungsverfahren ergab sich keine Reorganisationslösung, die zur
Beseitigung der Voraussetzungen für eine zwingende Insolvenzeröffnung geführt
hätte. Dementsprechend wird der vorläufige Insolvenzverwalter dem Amtsgericht
Aachen die Eröffnung des Verfahrens planmäßig zum 01. Mai 2002 vorschlagen.
Der eingesetzte vorläufige Gläubigerausschuss hat im Hinblick auf das Fehlen
jeglicher Liquidität einer Einstellung des Geschäftsbetriebes bei
Insolvenzeröffnung zugestimmt. Der Fortbestand der Gesellschaft ist damit
unwahrscheinlich.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 24.04.2002
——————————————————————————–
WKN: 507360; ISIN: DE0005073605; Index:
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Bremen,
Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
241552 Apr 02
Aktuelle News
Aktuelle Berichte
Keine Berichte gefunden
Anstehende Events
Keine Events gefunden
Webcasts
Keine Webcasts gefunden