BASEL, 22. Dezember 2016
MEDIENMITTEILUNG
Erfreuliche Geschäftsentwicklung der Pax Anlage AG
Das Geschäftsjahr 2016 entwickelt sich für die Pax Anlage AG besser als bei der Bekanntgabe des Halbjahresergebnisses erwartet. Die Gesellschaft rechnet neu mit einem Jahresergebnis, welches das Vorjahresergebnis von CHF 10.9 Mio. übertreffen wird. Haupttreiber dieser Entwicklung sind erwartete positive Neubewertungseffekte im Immobilienportfolio, der Vermarktungserfolg bei den Entwicklungsliegenschaften im zweiten Halbjahr und eine niedrigere Steuerquote.
Das detaillierte Jahresergebnis wird die Pax Anlage AG am 20. März 2017 publizieren.
Kontakt Medien
Für Rückfragen: Nadine Blättler, Investorrelations@pax.ch, Tel. +41 61 277 64 96
Weitere Informationen über die Pax Anlage AG sind unter www.paxanlage.ch erhältlich.
Pax Anlage AG, Aeschenplatz 13, 4002 Basel
Über die Pax Anlage AG
Die in Basel domizilierte Pax Anlage AG ist mehrheitlich (direkt und indirekt) im Besitz der Pax Holding (Genossenschaft) und an folgenden Gesellschaften zu 100% beteiligt: Pax Wohnbauten AG (Basel) und Pax Verwaltungen AG (Basel). Die Pax Anlage AG bildet zusammen mit allen Beteiligungen die «Pax Anlage Gruppe». Die Namenaktien der Pax Anlage AG werden an der Börse SIX Swiss Exchange AG (Immobiliengesellschaften) unter dem Valorensymbol PAXN gehandelt.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Die vorliegende Medienmitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, welche die derzeitigen Ansichten des Managements wiedergeben. Die künftigen tatsächlichen Resultate können wesentlich davon abweichen, namentlich aufgrund von Faktoren wie Marktumfeld, Nachfrage nach den Produkten der Pax Anlage AG, legislatorischen und regulatorischen Entwicklungen, Währungsschwankungen sowie Entwicklungen an den Finanzmärkten (nicht abschliessende Aufzählung). Aussagen zum Wachstum sind keine Gewinnprognosen und dürfen nicht derart interpretiert werden, dass künftige Ergebnisse die hier veröffentlichten Zahlen erreichen oder übertreffen werden. Die Gesellschaften der Pax Anlage Gruppe sind nur dann zur Aktualisierung der hier getroffenen Aussagen verpflichtet, wenn die geltenden Gesetze dies verlangen.