GfN AG i. I.
GFN Aktionär nimmt Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschluss zurück
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
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GFN Aktionär nimmt Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschluss zurück
Die am 23.01.2004 beim Landgericht Stuttgart erhobene Anfechtungsklage gegen den
auf der Außerordentlichen Hauptversammlung der GFN AG vom 30.12.2003 gefassten
Beschluss, das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts
der Aktionäre gegen Sacheinlagen um EUR 1.400.000,00 durch Ausgabe von 1.400.000
neuen Stückaktien zu erhöhen, ist vom Kläger zurück genommen worden. Damit ist
die einzige gegen den Kapitalerhöhungsbeschluss eingereichte Klage erledigt.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 16.03.2004
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WKN: 245765; ISIN: DE0002457652; Index:
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Düsseldorf und Stuttgart
161626 Mär 04
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