Graphisoft N.V.
Graphisoft N.V. deutsch
BESCHLÜSSE DER ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER GRAPHISOFT N.V.
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der Graphisoft N.V. (am 29. April,
2003, in Amsterdam) aufgrund der in der Einladung zur Hauptversammlung
veröffentlichen Tagesordnung:
Die ordentliche Hauptversammlung der Aktionäre hat
1. den Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2002 und den konsolidierten
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2002 angenommen
2.das Board of Directors von der Verantwortung hinsichtlich seinen Aufgaben für
das Geschäftsjahr 2002 entlastet
3.die Verwendung des festgestellten Bilanzgewinns gemäß des Jahresabschlusses
genehmigt
4.das Board of Directors ermächtigt im Namen des Unternehmens eigene Aktien der
Gesellschaft zu erwerben
5.über den Vorschlag des Board of Directors, die Zulassung der Aktien der
Gesellschaft (Symbol: GPH) an der Frankfurter Wertpapierbörse zurücknehmen zu
lassen entschieden.
6.Deloitte and Touche als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2002 bestellt.
Es gab keinen Beschlussantrag bezüglich der Ernennung der Mitglieder des Board
of Directors.
Die Anzahl der bei der ordentlichen Hauptversammlung repräsentierten Stimmen
betrug 5.994.034 von 10.042.764 (Das Eigenkapital der Gesellschaft besteht aus
10.631.674. Stammaktien, daraus 588.910 sind Eigene Aktien ohne Stimmrecht.).
Die Beschlüsse 1, 2, 3, 4, 6 wurden einstimmig ausgenommen. Für den Beschluss 5
gab es 5.385.919 Ja-Stimmen und 608.115 dagegen.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 29.04.2003
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WKN: 913585; ISIN: NL0000200525; Index:
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin-
Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
291452 Apr 03
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