Harpen AG
Harpen AG: Kündigung der 4 1/2 %-Teilschuldverschreibungen von 1959
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Kündigung Teilschuldverschreibungen
Harpen AG: Kündigung der 4 1/2 %-Teilschuldverschreibungen von 1959
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Harpen AG: Kündigung der 4 1/2 %-Teilschuldverschreibungen von 1959, ehem.
1935, wird Jahresabschluss belasten
Der Vorstand der Harpen AG hat heute beschlossen, die 4 1/2 %-
Teilschuldverschreibungen der Harpen AG (ISIN: DE0003660080) bis zum 31. März
2005 zu kündigen. Die Rückzahlung wird zum Kurs von 3.484,06 % je
Teilschuldverschreibung erfolgen. Durch die Kündigung wird das Jahresergebnis
2005 der Harpen AG nach HGB mit rd. 21 Mio. EUR belastet; das Konzernergebnis
nach IFRS vermindert sich um den gleichen Betrag. Zusätzlich werden im
Konzernabschluss rd. 12 Mio. EUR erfolgsneutral mit dem Eigenkapital
verrechnet. Die Kündigungsbekanntmachung wird separat veröffentlicht.
Harpen AG
Vosskuhle 38
44141 Dortmund
Deutschland
ISIN: DE0006034002; DE0003660080
WKN: 603400; 366008
Notiert: Amtlicher Markt in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Frankfurt (Aktie:
General Standard), Hamburg und München; Aktie zusätzlich auch im Freiverkehr
in Hannover und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 15.03.2005
151616 Mär 05
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