Heinkel AG
HEINKEL AG beantragt Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Insolvenz
HEINKEL AG beantragt Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Bietigheim-Bissingen, den 07. März 2005
Der Vorstand der HEINKEL AG hat heute Nachmittag Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens gestellt.
Die Poolbanken der HEINKEL AG haben auf die ad hoc-Meldung der Gesellschaft
vom 11. Februar 2005 unter Hinweis auf die schwierige wirtschaftliche
Unternehmenssituation die vereinbarten Kreditlinien der HEINKEL AG
eingefroren, so dass der Gesellschaft freie Kreditlinien in Höhe von rund EUR
0,4 Mio. verloren gingen. Unter Ausübung eines Pfandrechts gemäß den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken wurde das Guthaben der
Gesellschaft in Höhe von EUR 1,2 Mio. mit sofortiger Wirkung gesperrt. Durch
diese unerwartete Bankenentscheidung vom 14./15. Februar 2005 liegt
Zahlungsunfähigkeit der HEINKEL AG vor.
Der Vorstand hat seit dem 14./15. Februar 2005 Verhandlungen mit Banken und
möglichen Investoren unter Vorlage eines Sanierungskonzeptes geführt. Diese
Verhandlungen sind heute Mittag endgültig gescheitert.
Es ist beabsichtigt, im Rahmen eines so genannten Insolvenzplanverfahrens die
Fortführung der HEINKEL AG zu erreichen.
Der Vorstand
Heinkel AG
Gottlob-Grotz-Straße 1
74321 Bietigheim-Bissingen
Deutschland
ISIN: DE000A0BVU51
WKN: A0BVU5
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 07.03.2005
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Ad-Hoc-Mitteilung:
Bietigheim-Bissingen, den 07. März 2005
Die HEINKEL AG hat heute Nachmittag Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens gestellt.
Bereits am 11. Februar 2005 hatte die Gesellschaft gemeldet, dass das
Geschäftsjahr 2004 erneut mit einem Verlust in Höhe von 1,5 Mio. Euro
abgeschlossen wurde. Dieser Verlust könne sich noch erhöhen, wenn die offene
Forderung in Höhe von rd. 1,4 Mio. Euro gegen ein spanisches Pharmaunternehmen
nicht innerhalb der nächsten Wochen beglichen würde. Ein Ausfall dieser
Forderung würde die Liquidität der HEINKEL AG in einem hohen Maße einschränken
und könne mittelfristig zu einer Bestandsgefährdung des Unternehmens führen.
Darüber hinaus muss sich der technologisch führende Nischenanbieter von
Stülpfilterzentrifugen für die Fest-Flüssig-Trennung, die in der Vegangenheit
primär in der pharmazeutische Wirkstoffproduktion eingesetzt wurden, erneut
mit einer weiterhin schwachen Auftragslage im Neumaschinengeschäft zum Beginn
des Jahres 2005 auseinandersetzen und hatte bereits Anfang Februar Kurzarbeit
beantragt.
Die ausstehenden Zahlungseingänge in Höhe von 1,4 Mio. Euro stammen aus der
Lieferung von vier großen Stülpfilterzentrifugen der Baugröße HF 1000 zur
Mitte des Jahres 2004 an den spanischen Generikahersteller Bioferma Murcia
S.A., der heute zu dem börsennotierten schwedischen Pharmakonzern Hebi
Healthcare AB gehört. Weder die intensiven Verhandlungen der HEINKEL AG zum
kurzfristigen Erhalt der Zahlungen noch Gespräche über den Abschluß eines
Leasing-Vertrags führten zu einem erfolgreichen Ergebnis. Die Gesellschaft
wird nun alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ergreifen, um den
ausstehenden Betrag mit gerichtlichen Mitteln einzutreiben. Bisher galt die
Pharmaindustrie hinsichtlich der Zahlungsmoral stets als ein sehr
zuverlässiger Partner – einen vergleichbaren Forderungsausfall hat es in der
HEINKEL AG noch nie gegeben.
Die Poolbanken der HEINKEL AG haben auf die Ad-hoc-Meldung vom 11. Februar
2005 unter Hinweis auf die schwierige wirtschaftliche Unternehmenssituation
mit dem Einfrieren der vereinbarten Kreditlinien reagiert, so dass freie
Kreditlinien in Höhe von rd. 0,4 Mio. Euro verloren gingen. Durch das
Einfrieren der Avallinie konnten Anzahlungen in Höhe von rd. 0,3 Mio. Euro für
bestehende Aufträge nicht hereingenommen werden. Darüber hinaus wurde das
Guthaben der Gesellschaft in Höhe von 1,2 Mio. Euro unter Ausübung eines
Pfandrechts gemäß den Banken-AGB mit sofortiger Wirkung gesperrt.
Durch diese unerwarteten Banken-Entscheidungen vom 14. / 15. Februar 2005 ist
ein erheblicher Liquiditätsengpass und eine weitgehende Zahlungsunfähigkeit
der HEINKEL AG eingetreten.
Der Vorstand hat seit Mitte Februar unter Vorlage eines weitreichenden
Sanierungskonzepts Verhandlungen mit den Banken und möglichen Investoren
geführt, um die Rücknahme der Banken-Entscheidungen zu erreichen.
Das detailliert ausgearbeitete Sanierungskonzept sieht eine Änderung des
bisherigen Geschäftsmodells und die Konzentration auf die Kernkompetenzen
Vertrieb, Service, Engineering und Endmontage vor. Dieser Schritt würde in
Verbindung mit einer weiteren Reduzierung der Fertigungstiefe und einem
drastischen Personalabbau zur Anpassung an ein geringeres Auftragsvolumen
stehen. Ziel des Sanierungskonzeptes ist es, das hoch spezialisierte Kern-
Know-how der Mitarbeiter und der HEINKEL AG zu erhalten. Ausgehend von einer
kleineren, stabilen finanziellen Basis sollen in Zukunft die vielfältigen
strategischen Maßnahmen zur Verbreiterung des Produktspektrums und zum Ver-
lassen der traditionell engen Nischenpositionierung der HEINKEL AG umgesetzt
werden. Der engen Kooperation zwischen dem chinesischen Vertriebspartner und
heutigen Großaktionär TIANLI Technology und der HEINKEL AG kommt hier eine
besondere Bedeutung zu. Am 25.Januar 2005 berichtete das Unternehmen bereits
ausführlich über die Gründung eines Joint Venture in China, um in der Fabrik
von TIANLI Technology in Beijing die Entwicklung, das Engineering und die
Fertigung von Zentrifugen aus dem HEINKEL Programm sowie von neuen Produkten
aus dem Programm von TIANLI voranzubringen.
Obwohl die Banken das am 28. Februar 2005 präsentierte Sanierungskonzept als
wertvoll bezeichnet haben und die Großaktionäre unter gewissen Voraussetzungen
eine weitere Aufstockung des Eigenkapitals im Rahmen einer erneuten
Kapitalerhöhung zur Fi-nanzierung der Sanierung in Aussicht gestellt haben,
konnte eine kurzfristige Rücknahme der Bankenentscheidungen vom 14. / 15.
Februar 2005 bzw. die teilweise Öffnung der Kreditlinien nicht erreicht
werden. Damit kann die Liquidität trotz einer Eigenkapitalquote von rd. 41%
nicht mehr sichergestellt werden.
Die Verhandlungen mit den Banken sind heute Mittag endgültig gescheitert. Zur
Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen musste der Vorstand heute
Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Es ist beabsichtigt, im
Rahmen eines sogenannten Insolvenzplanverfahrens die Fortführung der HEINKEL
AG zu erreichen.
Der Vorstand
Tel: 07142 356 – 101
Fax: 07142 356 – 109
http://www.heinkel.de
Ende der Meldung (c)DGAP
071653 Mär 05
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