IN-motion AG
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IN-motion AG bleibt am Neuen Markt
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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IN-motion AG bleibt am Neuen Markt
Frankfurt am Main, 5. Juni 2002 – Die internationale Mediengesellschaft IN-
motion AG movie, TV & music productions, Frankfurt, hatte gegen die
Entscheidung der Deutschen Börse AG, die Zulassung der Aktien der IN-motion AG
zum Neuen Markt zu beenden, das Primary Markets Arbitration Panel angerufen. In
der heutigen Sitzung des Arbitration Panels wurde einstimmig entschieden, dass
das internationale Medienunternehmen weiterhin am Neuen Markt notiert bleibt.
Das Panel ist damit in weiten Teilen der Argumentation der Rechtsberater der
Gesellschaft, Knoll, Röhrborn & Partner, München, gefolgt, wonach der
Ausschluss vom Neuen Markt eine unverhältnismäßige Sanktion darstellt. Gegen
die IN-motion AG wurde lediglich eine Geldstrafe in Höhe von EUR 100.000
verhängt.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 05.06.2002
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WKN: 622380; ISIN: DE0006223803; Index:
Notiert: Neuer Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Bremen, Düsseldorf,
Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
051443 Jun 02
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