IPC Archtec AG
IPC ARCHTEC AG: Klage über Festsetzung Umsatzsteuer 2001
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Klage über Festsetzung Umsatzsteuer 2001
Niederaichbach, 17.06.2004 – Die IPC ARCHTEC AG (WKN 525280) hat gegen den
Bescheid des FA Landshut für USt. 2001 vom 9. Juli 2003 insoweit Einspruch
eingelegt, als das Finanzamt nach Auffassung des Vorstandes ein um EUR
4.317.840,49 zu niedriges Umsatzsteuerguthaben festgesetzt hat.
Nachdem das Finanzamt mehr als ein halbes Jahr über den Einspruch nicht
entschieden hatte und mitgeteilt hatte, eine Entscheidung sei erst möglich, wenn
ein Rücklauf über verschiedene Amts- und Rechtshilfeersuchen an ausländische
Stellen vorliege, hat die IPC ARCHTEC AG Untätigkeitsklage beim
FG München erhoben. Am 17. Juni 2004 wurde über die Zulässigkeit dieser
Untätigkeitsklage vor dem FG München verhandelt. Das Gericht hat die
Untätigkeitsklage als unzulässig zurückgewiesen. Ein Ausspruch zur Begründetheit
erging nicht.
Sobald das Urteil mit schriftlicher Begründung vorliegt, wird die IPC ARCHTEC AG
über Rechtsmittel bzw. weitere Konsequenzen entscheiden.
Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
IPC ARCHTEC AG
Hermann Krassler
Vorstandsvorsitzender
Tel: +49 8702 94030
Email: krassler@archtec.com
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 17.06.2004
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WKN: 525280; ISIN: DE0005252803; Index:
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
172103 Jun 04
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