IPC Archtec AG
IPC Archtec AG: Vorstand und Aufsichtsrat der IPC Archtec AG schlagen der Hauptversammlung vor, eine Sonderausschüttung in Höhe von EUR 1,55 je Aktie sowie die Liquidation der Gesellschaft zu beschließen
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IPCArchtecAG
ISIN DE0005252803
WKN 525280
Vorstand und Aufsichtsrat der IPC Archtec AG schlagen der Hauptversammlung
vor, eine Sonderausschüttung in Höhe von EUR 1,55 je Aktie sowie die
Liquidation der Gesellschaft zu beschließen
Niederaichbach, 28. April 2006 – Vorstand und Aufsichtsrat der IPC Archtec
AG haben am heutigen Tag beschlossen, der für den 29. Juni 2006 geplanten
ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft eine Sonderausschüttung in
Höhe von EUR 1,55 je Aktie sowie die Liquidation
der Gesellschaft vorzuschlagen.
a) Die Gesellschaft verfügt ausweislich ihres Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2005 über gebundene Kapitalrücklagen in Höhe von EUR
19.750.645,58. Für den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft, der sich in den
vergangenen Jahren zurückentwickelt hat, sind so umfangreiche
Kapitalrücklagen nicht notwendig. Die Gesellschaft beabsichtigt deshalb,
die vorhandenen Kapitalrücklagen im Umfang von EUR 7.762.865,00 aufzulösen
und die so frei werdenden Mittel an die Aktionäre auszuschütten. Bezogen
auf die derzeitig im Umlauf befindlichen 5.008.300
Aktien ergibt sich ein Ausschüttungsbetrag von EUR 1,55 je Aktie.
Aufgrund der Bestimmungen des Aktiengesetzes erfolgt die Ausschüttung
zunächst im Wege einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, in deren
Rahmen EUR 7.762.865,00 aus der Kapitalrücklage in Grundkapital umgewandelt
und das Grundkapital ohne Ausgabe neuer Stückaktien um diesen Betrag erhöht
wird. Anschließend wird das erhöhte Grundkapital im Wege
einer ordentlichen Kapitalherabsetzung um den zuvor beschlossenen
Kapitalerhöhungsbetrag und damit wieder auf den ursprünglichen Betrag
reduziert. Dies erfolgt ebenfalls ohne Veränderung der Aktienzahl.
Der Tag der Ausschüttung hängt – eine zustimmende Beschlussfassung der
Hauptversammlung am 29. Juni 2006 vorausgesetzt – von den Terminen der
Eintragung des Beschlusses zur Kapitalherabsetzung in das Handelsregister
und der danach erfolgenden Bekanntmachung im Bundesanzeiger ab. Die
Auszahlung des so freigesetzten Kapitals darf aus rechtlichen Gründen
erst nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten nach Bekanntmachung der
Eintragung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses im Handelsregister erfolgen
und nachdem etwaigen Gläubigern, die sich rechtzeitig gemeldet haben,
Befriedigung oder Sicherheit geleistet worden ist. Die Ausschüttung wird
daher voraussichtlich in das erste Kalenderquartal 2007 fallen.
b) Der Beschlussvorschlag für die Hauptversammlung zur Auflösung der
Gesellschart sieht vor, dass die Gesellschaft mit der Eintragung der
ordentlichen Kapitalherabsetzung im Handelsregister aufgelöst wird.
Vorstand und Aufsichtsrat folgen mit diesem Beschlussvorschlag dem mehrfach
in den vergangenen Hauptversammlungen geäußerten Wunsch seitens der
Aktionäre, die Gesellschaft aufzulösen. Das Geschäftskonzept des Verkaufs
von Computern und Zubehör ist in Folge der allgemein bekannten gewordenen
umsatzsteuerlichen Nichtanerkennung innergemeinschaftlicher Lieferungen
durch die Steuerbehörden zum Erliegen gekommen und
konnte nicht wieder erfolgreich aufgenommen werden. Auch die
zwischenzeitlich eingeleitete Betätigung der Gesellschaft auf dem Gebiet
der erneuerbaren Energien hat keine Akzeptanz auf dem Kapitalmarkt und bei
ihren Aktionären gefunden. Ein etwaiger Liquidationserlös nach
Erfüllung aller Verbindlichkeiten wird an die Aktionare unter Beachtung der
gesetzlichen Voraussetzungen ausgeschüttet werden.
IPC ARCHTECAG
Hüttenkofen 5
84100 Niederaichbach
Deutschland
(c)DGAP 02.05.2006
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Sprache: Deutsch
Emittent: IPC ARCHTEC AG
Hüttenkofen 5
84100 Niederaichbach Deutschland
Telefon: +49-(0)8702-9403-0
Fax: +49-(0)8702-9403-641
Email: renate@archtec.com
WWW: www.archtec.com
ISIN: DE0005252803
WKN: 525280
Indizes:
Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr
in Berlin-Bremen, Stuttgart, München, Düsseldorf
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