J.L. de Ball Canada Inc.
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MITTEILUNG gemäß § 15 WpHG 24. November 2004
J.L. de Ball Canada Inc.
Im Rahmen eines Vergleichsvorschlages an die Gläubiger (“Proposal”) der J.L.
de Ball Canada Inc. (die “Gesellschaft”) hat der Superior Court of the
District of Bedford, Québec, zwei Anträge des vorläufigen Insolvenzverwalters
(“Interim Receiver”) der Gesellschaft genehmigt.
Demnach hat das Insolvenzgericht seine Zustimmung zu den folgenden
Transaktionen erteilt:
1. Dem Verkauf überwiegend aller in Kanada vorhandenen Vermögensgegenstände
der Gesellschaft – mit Ausnahme der Forderungen – durch den vorläufigen
Insolvenzverwalter;
2. Dem Verkauf der Anteile der Gesellschaft an ihrer chinesischen
Tochtergesellschaft Girmes Special Textiles (Zhangjiagang) Co., Ltd. durch
den vorläufigen Insolvenzverwalter.
Beide zuvor genannten Transaktionen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht
abgeschlossen und ihr Abschluß steht jeweils unter dem Vorbehalt der Erfüllung
bestimmter Bedingungen.
Ferner wurde die Gesellschaft von einem ihrer Gläubiger benachrichtigt, dass
dieser Gläubiger im Rahmen mit ihm bestehender Sicherheitenverträge
beabsichtigt, im Wesentlichen alle Vermögensgegenstände ihrer US-
Tochtergesellschaft Asheville Velour, Inc. freihändig zu verkaufen.
Ansprechpartner:
Paul R. Flay, CEO and President, J.L. de Ball Canada Inc.
J.L. de Ball Canada Inc., 835 boul. Industriel, Granby, Québec, J2J 1A5,
Canada
Telefon: 001 450 378 7978 (Durchwahl – 239)
Fax: 001 450 378 2263
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 24.11.2004
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WKN: 854511; ISIN: CAC294121008; Index:
Notiert: Geregelter Markt in Düsseldorf; Freiverkehr in Frankfurt
241928 Nov 04
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