Kaufhalle AG
Kaufhalle AG : Abfindung beim Squeeze-out EUR 159 je Stückaktie
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Abfindung beim Squeeze-out EUR 159 je Stückaktie
Die am 18. Dezember 2003 von der Hauptversammlung der Kaufhalle AG
beschlossene Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die
Hauptaktionärin ADAGIO Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Mainzer Straße
180, 66121 Saarbrücken, ist heute in das Handelsregister der Kaufhalle AG
eingetragen worden. Damit sind die Aktien der Minderheitsaktionäre auf die
Hauptaktionärin übergegangen. Die Minderheitsaktionäre haben einen Anspruch
gegen die ADAGIO Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH auf Zahlung einer
Barabfindung.
Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister wurde
möglich, nachdem unmittelbar zuvor die Kläger eines Anfechtungsprozesses, in
dem um die Rechtmäßigkeit des Übertragungsbeschlusses gestritten wurde, sich
mit der Kaufhalle AG außergerichtlich geeinigt und daraufhin ihre Klagen
zurückgenommen hatten. In dem außergerichtlichen Vergleich hat die ADAGIO
Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH sich verpflichtet, die im
Übertragungsbeschluss angebotene Barabfindung von EUR 133,45 je Stückaktie um
EUR 21,55 je Stückaktie zu erhöhen sowie EUR 4 je Stückaktie als Ausgleich für
Zinsen seit dem 19. Dezember 2003 zu bezahlen, so dass die
Minderheitsaktionäre für jede Stückaktie EUR 159 von der ADAGIO
Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH erhalten werden.
Der Vergleich wird im vollen Wortlaut im elektronischen Bundesanzeiger in zwei
überregionalen Börsenblättern, den SdK-AktionärsNews sowie unter www.gse-
research.de veröffentlich. Den Aktionären werden die Modalitäten der
Abwicklung und die für den Empfang der Abfindung erforderlichen Maßnahmen
bekanntgegeben.
Kaufhalle Aktiengesellschaft
Kaufhalle AG
Mainzer Straße 180
66121 Saarbrücken
Deutschland
ISIN: DE0006281306
WKN: 628130
Notiert: Amtlicher Markt in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Frankfurt (General
Standard), Hamburg und München; Freiverkehr in Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 25.11.2005
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