Vertiv Integrated Systems GmbH
Knürr AG
Ad-Hoc-Meldung der Knürr AG gemäß § 15 Abs. 1 WpHG – Barkapitalerhöhung
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KNÜRR AG, Arnstorf
Ad-Hoc-Meldung der Knürr AG gemäß § 15 Abs. 1 WpHG
Barkapitalerhöhung der Knürr AG
Der Vorstand der Knürr AG teilt mit, dass er mit Zustimmung des Aufsichtsrates
am 12. Juni 2002 beschlossen hat, von der Ermächtigung in § 4 Abs. 2 der Satzung
der Gesellschaft (genehmigtes Kapital) Gebrauch zu machen und 75.000 neue auf
den Inhaber lautende Stamm-Stückaktien sowie 75.000 neue auf den Inhaber
lautende Vorzugs-Stückaktien zu begeben. Die neuen Aktien werden jeweils im
Bezugsverhältnis 2:1 ausgegeben. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist
insoweit ausgeschlossen, als das Bezugsrecht der Stammaktionäre auf
stimmrechtslose Vorzugs-Stückaktien und das Bezugsrecht der Vorzugsaktionäre auf
Stamm-Stückaktien ausgeschlossen wird. Das Grundkapital der Gesellschaft erhöht
sich bei vollständiger Ausübung der Bezugsrechte um Euro 3.840.000,00 auf Euro
11.520.000,00. Die neuen Aktien sollen im wesentlichen von der Knürr-Holding
GmbH übernommen werden. Es ist geplant, dass die neuen Aktien zunächst nicht zum
Börsenhandel zugelassen werden. Den bezugsberechtigten Aktionären wird jedoch
von der Knürr-Holding GmbH angeboten, bezogene Aktien aus der Kapitalerhöhung in
bereits zugelassene Aktien aus dem Bestand der Knürr-Holding GmbH zu tauschen.
Knürr AG
Der Vorstand
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