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NanoFocus AG: Hauptversammlung nach § 92 AktG soll am 24. April 2024 stattfinden und voraussichtlich auch Beschlussvorschläge über eine Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht beinhalt
NanoFocus AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Hauptversammlung NanoFocus AG: Hauptversammlung nach § 92 AktG soll am 24. April 2024 stattfinden und voraussichtlich auch Beschlussvorschläge über eine Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht beinhalten Oberhausen, den 27.02.2024 – Die außerordentliche Hauptversammlung nach § 92 AktG der NanoFocus AG soll am 24. April 2024 stattfinden. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Aufsichtsrat soll die Tagesordnung dieser Hauptversammlung auch Beschlussvorschläge für eine Rekapitalisierung der Gesellschaft beinhalten. Durch eine Kapitalherabsetzung in einem noch festzulegenden Verhältnis soll das Grundkapital der Gesellschaft an das durch die aufgelaufenen und laufenden Verluste verringerte Eigenkapital angepasst werden. Ferner soll auf der Hauptversammlung über eine Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen unter Gewährung des Bezugsrechts der Aktionäre entschieden werden. Sobald die Details der möglichen der Hauptversammlung vorzuschlagenden Kapitalmaßnahmen festgelegt wurden, wird die Gesellschaft hierüber gesondert informieren. Zusatzinformationen: Disclaimer: Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren der NanoFocus AG findet nicht statt. Diese Mitteilung stellt keinen Wertpapierprospekt dar. Diese Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen sind nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan bestimmt. Ende der Insiderinformation
27.02.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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