Northern Data AG
Northern Data AG: Beschlussfassung über eine 20%-Kapitalerhöhung und den Abschluss einer Backstop-Vereinbarung zu deren Absicherung
Northern Data AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Kapitalerhöhung Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB BZW. IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG RECHTSWIDRIG WÄRE Frankfurt am Main, 15. Juli 2024 – Der Vorstand der Northern Data AG (ETR: NB2) („Northern Data Group“ oder die „Gesellschaft“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft (ISIN DE000A0SMU87) durch Ausgabe von 10.699.446 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (die „Neuen Aktien“), entsprechend 20 % des bestehenden Grundkapitals, gegen Bareinlagen zu erhöhen (die „Kapitalerhöhung“). Der erwartete Bruttoerlös aus der Kapitalerhöhung in Höhe von ca. EUR 214 Mio. soll dazu verwendet werden, das Wachstum der Cloud-Plattform der Northern Data Group durch zusätzliche Investitionen in NVIDIA-Grafikprozessoren zu beschleunigen und die physische Rechenzentrumspräsenz des Unternehmens in Europa und den Vereinigten Staaten zu erweitern. Das Management ist der Ansicht, dass diese Investitionen die Position des Unternehmens als führendes Unternehmen im High-Performance-Computing durch den Aufbau der dringend benötigten Infrastruktur für generative KI-Innovationen unterstützen werden. Die Gesellschaft beabsichtigt, die Kapitalerhöhung durch teilweise Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre durchzuführen. Die berechtigten Interessen aller Aktionäre werden jedoch gewahrt bleiben: Die Neuen Aktien werden zu einem Ausgabepreis von EUR 20,00 je Neuer Aktie ausgegeben. Dies entspricht einem Aufschlag von ca. 1,7 % gegenüber dem volumengewichteten Durchschnittskurs im Xetra-Handel am letzten Handelstag vor der Ankündigung der Kapitalerhöhung. Daher wird es keine wirtschaftliche Verwässerung der Aktionäre geben, die nicht an der Kapitalerhöhung teilnehmen. Darüber hinaus wird die Gesellschaft die Kapitalerhöhung in zwei Schritten strukturieren, um allen Aktionären mit einem der Gesellschaft bekannten Aktienbesitz von 50.000 Aktien oder mehr (die „Großaktionäre“) die Teilnahme an der Kapitalerhöhung zu ermöglichen:
Bei der Ansprache der Großaktionäre wird die Gesellschaft die geltenden Ausnahmen von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts gemäß der EU-Prospektverordnung einhalten. Minderheitsaktionäre, die an der Aufrechterhaltung ihrer relativen Beteiligung interessiert sind, können Aktien zu vergleichbaren Konditionen über die Börse erwerben. Die vollständige Platzierung der Neuen Aktien ist durch eine Backstop-Vereinbarung mit den Investoren abgesichert, in der sie sich verpflichtet haben, alle Neuen Aktien zu zeichnen, die nicht den Großaktionären zugeteilt oder nicht von diesen gezeichnet werden. Jede Neue Aktie hat einen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 und ist ab dem 1. Januar 2023 voll dividendenberechtigt. Die Neuen Aktien werden voraussichtlich in den nächsten Wochen ausgegeben und in die bestehende Notierung der Aktien der Gesellschaft im Freiverkehr der Börse München (m:access) einbezogen. Nach Abschluss der Kapitalerhöhung wird die Gesellschaft voraussichtlich im Rahmen der nächsten Hauptversammlung, die für Mitte September erwartet wird, eine Erneuerung der teilweise ausgenutzten Ermächtigungen beantragen. Diese Mitteilung dient ausschließlich der Einhaltung der anwendbaren Offenlegungspflichten und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Northern Data AG dar. Im Zusammenhang mit den in dieser Mitteilung erwähnten Transaktionen wurde und wird kein öffentliches Angebot durchgeführt und kein Prospekt veröffentlicht. Die Neuen Aktien wurden und werden weder nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung noch bei Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Neuen Aktien dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika oder einer anderen Rechtsordnung, in der dies rechtswidrig wäre, angeboten, verkauft oder geliefert werden. Jens-Philipp Briemle Ende der Insiderinformation
15.07.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Northern Data AG |
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