OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-AG
OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft: Hauptversammlung, Einziehung von Aktien, Kapitalherabsetzung und Barkapitalerhöhung
OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Kapitalerhöhung
Hamburg, 7. April 2021 – Im Rahmen der Vorbereitung der noch in diesem Halbjahr einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft (“OAB AG”) hat der Vorstand nach Auswertung von vertieften rechtlichen Erwägungen zur Wirtschaftlichen Neugründung* nunmehr entschieden, den Aktionären, nach Einziehung von einer Aktie, eine vereinfachte Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis von voraussichtlich 4:3 sowie eine anschließende Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Gewährung eines mittelbaren Bezugsrechts zur Beschlussfassung vorzuschlagen.
Die Kapitalherabsetzung dient dem Zweck der Deckung von eingetretenen Verlusten sowie der Einstellung eines überschießenden Betrages in die Kapitalrücklage. Bei den Verlusten handelt es sich um aus der Bilanz der Gesellschaft zum 30. Juni 2020 abgeleitete Altverluste i.H.v. noch TEUR 500 sowie Aufwendungen aus der Vorbereitung der (weiteren) Reaktivierung der Gesellschaft seit dem 30. Juni 2020. Soweit der Betrag der Kapitalherabsetzung die Summe dieser Verluste übersteigt, soll er in die Kapitalrücklage eingestellt werden. Durch diese Maßnahme wird – bei Wahrung der Rechte jedes Aktionärs an seinem Vermögensanteil an der Gesellschaft – das Eigenkapital, bestehend aus Grundkapital und Verlustvortrag/Bilanzverlust, neu gegliedert. Der Vorstand wird die Aktionäre, den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit informiert halten Mitteilende Person: Jana Retsch, Vorstand der OAB AG Kontakt OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Hohe Bleichen 8, 20354 Hamburg Telefon: +49 40 55 55 36 202; Fax: +49 40 55 55 36 25 E-Mail: info@oab-ag.de; www.oab-ag.de * gesellschaftsrechtliche höchstrichterliche Rechtsprechung stellt an wirtschaftliche Neugründungen sehr strikte Anforderungen dahingehend, dass das das zum Zeitpunkt der wirtschaftlichen Neugründung ausgewiesene Grundkapital ähnlich wie bei einer Neugründung nicht nur vollständig eingezahlt, sondern in dieser Höhe wertmäßig auch noch vorhanden sein muss Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung: Über die OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft Die OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft (vormals Osnabrücker Aktien-Bierbrauerei), als Privatbrauerei im Jahr 1860 gegründet, seit 1870 als Aktiengesellschaft firmierend, in den späten 1960er Jahren zu den 100 größten Brauereien der Bundesrepublik Deutschland zählend und über mehrere Jahrzehnte zur Oetker-Gruppe gehörend, ist bis heute mit fortlaufenden Kursnotierungen über die Börsenplätze Hamburg und Berlin als Aktie handelbar. Die OAB AG betreibt derzeit kein eigenes operatives Geschäft. Disclaimer Diese Meldung ist eine Pflichtmitteilung nach Art. 17 MAR. Die enthaltenen Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend angegebenen Vorbehalten. Vorbehalt bei Zukunftsaussagen/Keine Pflicht zur Aktualisierung Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Die OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren. Sonstiges Diese Veröffentlichung ist weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren. In den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanada, Japan oder Australien oder sonstigen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte, darf diese Mitteilung nicht verbreitet oder veröffentlicht werden. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung betreffend den Kauf oder den Verkauf der in dieser Bekanntmachung beschriebenen Wertpapiere dar.
07.04.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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