RENÉ LEZARD Mode GmbH
RENÉ LEZARD Mode GmbH: bittet die Anleihegläubiger um eine Verlängerung der Zinsstundung und des Verzichts auf Kündigungsrechte
RENÉ LEZARD Mode GmbH / Schlagwort(e): Anleihe 05.01.2017 / 14:50 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Die RENÉ LEZARD Mode GmbH ("Emittentin") wird die Gläubiger der RENÉ LEZARD Anleihe 12/17 mit der ISIN DE000A1PGQR1 / WKN A1PGQR ("Anleihegläubiger") am 9. Januar 2017 zu einer erneuten Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung nach § 18 SchVG im Zeitraum von Dienstag, 24. Januar 2017 um 0:00 Uhr (MEZ) bis Freitag, 27. Januar 2017 um 8:00 Uhr (MEZ) auffordern ("Abstimmung ohne Versammlung"). In der Gläubigerversammlung vom 9. November 2016 beschlossen die Anleihegläubiger unter anderem eine bis zum 31. März 2017 befristete Stundung der am 26. November 2016 fällig gewordenen Zinszahlung für die Zinsperiode vom 26. November 2015 bis zum 25. November 2016 sowie einen bis zum 31. März 2017 befristeten Verzicht auf bestimmte Kündigungsrechte. Zudem wählten die Anleihegläubiger die Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB ("gemeinsamer Vertreter") befristet bis einschließlich zum 30. Juni 2017 zu ihrem gemeinsamen Vertreter. Die Emittentin wird vorschlagen, dass die Anleihegläubiger in der Abstimmung ohne Versammlung folgendes beschließen: - Die Verlängerung der Stundung der Zinszahlung für die Zinsperiode vom 26. November 2015 bis zum 25. November 2016 bis einschließlich zum 31. Mai 2017, - Die Verlängerung des Verzichts auf bestimmte Kündigungsrechte bis einschließlich zum 31. Mai 2017, - Die Ermächtigung des gemeinsamen Vertreters, die Verlängerung der Zinsstundung sowie des Kündigungsverzichts bis einschließlich zum 31. Mai 2017 jederzeit durch einseitige Erklärung gegenüber der Emittentin mit Wirkung für und gegen alle Anleihegläubiger beenden zu können, - Die Ermächtigung des gemeinsamen Vertreters, dass er alleine dazu berechtigt ist, die Verlängerung der Zinsstundung sowie des Kündigungsverzichts bis einschließlich zum 31. Mai 2017 mit Wirkung für und gegen alle Anleihegläubiger gegenüber der Emittentin zu erklären und zu beenden. - Die Entfristung der bis zum 30. Juni 2017 befristeten Bestellung des gemeinsamen Vertreters. Ende der Ad-hoc Meldung Kontakt: Kontakt: RENÉ LEZARD Mode GmbH Heinz Hackl Sprecher der Geschäftsführung Tel.: 09324 3020 --------------------------------------------------------------------------- 05.01.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: RENÉ LEZARD Mode GmbH Industriestraße 2 97359 Schwarzach Deutschland Internet: www.rene-lezard.com ISIN: DE000A1PGQR1 WKN: A1PGQR Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Tradegate Exchange; Open Market in Frankfurt Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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