RSE Grundbesitz- und Beteiligungs-AG
RSE Grundbesitz- und Beteiligungs-AG: Barabfindung im Rahmen des Verfahrens zum Ausschluss von Minderheitsaktionären
RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG / Squeeze-Out Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Die Salzgitter Mannesmann GmbH, Salzgitter, hat dem Vorstand der RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG, Frankfurt am Main, heute mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, die im Rahmen des Verfahrens zum Ausschluss von Minderheitsaktionären gem. §§ 327a ff. AktG zu gewährende Barabfindung auf 6,25 € je Aktie der RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG festzulegen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Salzgitter Mannesmann GmbH und die Salzgitter AG, Salzgitter, mit Bescheid vom 26. September 2007 gemäß § 37 WpÜG von den Verpflichtungen des § 35 WpÜG im Hinblick auf ihren Erwerb der Kontrolle an der RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG befreit. Diese Befreiung hat die Bundesanstalt u.a. mit der Auflage versehen, den Minderheitsaktionären der RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG im Rahmen des aktienrechtlichen Ausschlussverfahrens nach §§ 327a ff. AktG eine Gegenleistung von mindestens 11,66 € je Aktie zu zahlen. Gegen diese Auflage sowie weitere Nebenbestimmungen des Bescheids vom 26. September 2007 haben die Salzgitter Mannesmann GmbH und die Salzgitter AG am 26. Oktober 2007 Widerspruch eingelegt. Die Salzgitter Mannesmann GmbH und die Salzgitter AG machen dabei u. a. geltend, dass sie von den Verpflichtungen des § 35 WpÜG schon deshalb zu befreien sind, weil sie die Kontrolle an der RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG im Zusammenhang mit der Sanierung der Gesellschaft erworben haben. Sollte die Befreiung (auch) aus diesem Grund erteilt werden, würde die o. g. Auflage voraussichtlich wegfallen. Sollte nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens und gegebenenfalls nach Erschöpfung des Rechtswegs die Befreiung gemäß § 37 WpÜG weiterhin mit der Auflage verbunden sein, den Minderheitsaktionären im aktienrechtlichen Ausschlussverfahren eine Gegenleistung von mehr als 6,25 € je Aktie zu gewähren, so beabsichtigt die Salzgitter Mannesmann GmbH, den Minderheitsaktionären der RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG eine Zuzahlung in Höhe des Betrags zu zahlen, um den der in dieser Auflage rechtskräftig festgesetzte Betrag die festgelegte Barabfindung von 6,25 € übersteigt. Frankfurt am Main, den 6. November 2007 Der Vorstand 06.11.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Emittent: RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG Opernplatz 2 60313 Frankfurt am Main Deutschland Telefon: +49 (0)69 900 26 0 Fax: +49 (0)69 900 26 110 E-mail: info@rse-ag.de Internet: www.rse-ag.de ISIN: DE0008292079 WKN: 829207 Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard), Hamburg; Freiverkehr in Stuttgart, München Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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