RSE Grundbesitz- und Beteiligungs-AG
RSE Grundbesitz- und Beteiligungs-AG: Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327 a ff. AktG)
RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG / Squeeze-Out Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Die Salzgitter Mannesmann GmbH, Salzgitter, hat dem Vorstand der RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG (RSE AG), Frankfurt am Main, am heutigen Tag mitgeteilt, dass sie direkt und indirekt rund 97,3 % der Aktien der RSE AG hält. Die Salzgitter AG, Salzgitter, - als Muttergesellschaft der Salzgitter Mannesmann GmbH - hält ihrerseits 2,25 % an der RSE AG. Die Salzgitter Mannesmann GmbH hat dem Vorstand der RSE AG weiterhin mitgeteilt, dass sie gemäß § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG verlangt, die Hauptversammlung der RSE AG möge die Übertragung der Aktien ihrer übrigen Aktionäre auf die Salzgitter Mannesmann GmbH beschließen. Die RSE AG wird alle erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung eines solchen Übertragungsverfahrens einleiten und voraussichtlich für Dezember 2007 zu einer außerordentlichen Hauptversammlung einladen, auf der die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Salzgitter Mannesmann GmbH beschlossen werden soll. Die Salzgitter Mannesmann GmbH hat dem Vorstand der RSE AG weiterhin mitgeteilt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Salzgitter Mannesmann GmbH sowie deren Muttergesellschaft, die Salzgitter AG, mit Bescheid vom 26. September 2007 gemäß § 37 Abs. 1 WpÜG von den Verpflichtungen befreit hat, die Kontrollerlangung an der RSE AG zu veröffentlichen sowie den übrigen Aktionären der RSE AG ein Pflichtangebot zum Erwerb ihrer Aktien zu unterbreiten. Dieser Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist unter anderem mit der Auflage verbunden, dass die Salzgitter Mannesmann GmbH den Minderheitsaktionären der RSE AG im Rahmen des aktienrechtlichen Ausschlussverfahrens gemäß §§ 327a ff. AktG eine Barabfindung von mindestens 11,66 Euro je Aktie der RSE AG zahlt. Die Salzgitter Mannesmann GmbH prüft derzeit, ob sie im Wege des Widerspruchs gegen diese Nebenbestimmung vorgehen wird, da sie davon ausgeht, dass der wahre Wert der Aktie der RSE AG deutlich unter 11,66 Euro je Aktie liegt. Frankfurt am Main, den 4. Oktober 2007 Der Vorstand 04.10.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Emittent: RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG Opernplatz 2 60313 Frankfurt am Main Deutschland Telefon: +49 (0)69 900 26 0 Fax: +49 (0)69 900 26 110 E-mail: info@rse-ag.de Internet: www.rse-ag.de ISIN: DE0008292079 WKN: 829207 Börsen: Amtlicher Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard), Hamburg; Freiverkehr in Stuttgart, München Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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