Sanacorp Pharmaholding Aktiengesellschaft
Sanacorp Pharmahandel
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die 3. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts hat den angemeldeten Erwerb
einer Mehrheitsbeteiligung an der Andreae-Noris Zahn AG, Frankfurt am Main
(Anzag), durch die Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung oder die Sanacorp AG
mit Beschluss vom 20. September 2001 untersagt. Die Beschlussabteilung kommt in
dem Untersagungsbeschluss zu der Auffassung, dass durch die beantragte
Aufstockung der bereits bestehenden Beteiligung von Sanacorp an Anzag auf eine
Mehrheitsbeteiligung marktbeherrschende Stellungen von Sanacorp und Anzag in
drei regionalen Märkten begründet werden und dass aus diesem Grund der geplante
Zusammenschluss in seiner Gesamtheit zu untersagen ist.
Vorbehaltlich der abschließenden Prüfung der Entscheidungsgründe beabsichtigt
Sanacorp, gegen die Untersagungsverfügung Beschwerde beim zuständigen
Oberlandesgericht Düsseldorf einzulegen.
Sanacorp Pharmahandel AG
Der Vorstand
Planegg, den 21. September 2001
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 21.09.2001
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WKN: 716313; Index: SDax
Notiert: Amtlicher Handel in Frankfurt (SMAX), München; Freiverkehr in Berlin,
Düsseldorf, Hamburg,
Stuttgart
211135 Sep 01
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