T-Online International AG
T-Online International: Entscheidung des LG Darmstadt im Freigabeverfahren
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Das Landgericht Darmstadt hat heute den Freigabeantrag nach § 16 Abs. 3 UmwG,
mit dem die T-Online International AG den Vollzug der Verschmelzung mit der
Deutsche Telekom AG schon vor einer gerichtlichen Entscheidung über die
Anfechtungsklagen erreichen wollte, zurückgewiesen. T-Online hat die
Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einzulegen.
T-Online International AG
T-Online Allee 1
64295 Darmstadt
Deutschland
ISIN: DE0005557706 (TecDAX)
WKN: 555770
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart; Eurex
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 29.11.2005
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