TC Unterhaltungselektronik AG
TC Unterhaltungselektronik AG: LG Köln erkennt keinen Schadensersatzanspruch
TC Unterhaltungselektronik AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Stellungnahme 29.07.2011 16:56 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Im Rechtsstreit der TC Unterhaltungselektronik AG mit Sitz in Koblenz mit dem Fernsehsender RTL mit Sitz in Köln weist die 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln mit Urteil vom 26.7.2011 die Klage der Gesellschaft auf Zahlung eines Schadensersatzanspruches von Euro 1.063.487 als unbegründet vollumfänglich ab. Die Kosten der Klage hat die Gesellschaft zu tragen. --------------------------------------------------------------------------- Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung: Zum Hintergrund: Die Gesellschaft hatte am 26.1.1999 mit der 'Fernsehfee' den weltweit einzigen marktreifen TV-Werbeblocker vorgestellt, der werbefreie Videoaufnahmen, aber auch völlig werbefreien TV -Livekonsum ermöglichte und darüber hinaus diverse Kinderschutzfunktionen und eine genrebasierte Sendersortierung bot. Diese Automation ohnehin erlaubter und praktizierter Zuschauerautonomie wurde daraufhin von RTL als Untergang des dualen Rundfunksystems bezeichnet und über mehrere Jahre hinweg durch alle Instanzen bekämpft und mit einer einstweiligen Verfügungen vom Markt ferngehalten. Erst als die TC Unterhaltungselektronik AG Mitte 2004 auch vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe gewann, hätte das Gerät nach fast 6 Jahren an den Markt gehen können. Zu diesem Zeitpunkt war die notwendige Infrastruktur (RDS Netz) aber nicht mehr verfügbar und die Hardware selbstverständlich veraltet. Zum Neustart der patentierten Technik fehlen der Gesellschaft bislang die Mittel. Den Gesamt-Schaden beziffert die Gesellschaft auf über 10 Mio. Euro, hat aber in einem ersten Schritt zunächst nur die leicht nachweisbaren Schäden der Phase I (24.3 bis 21.10.99) eingeklagt in Höhe von ca. 1 Mio. Euro. Hierunter fallen die durch die Buchhaltung eindeutig belegten initialen Vertriebsaufwendungen, die Nebenkosten des Rechtstreites und die Gehälter und Kosten zur Aufrechterhaltung des Betriebes. Zu dieser Phase wurde 2005 bereits vor dem Oberlandesgericht Köln ein Urteil erfolgreich erwirkt, wonach RTL dem Grunde nach verpflichtet ist, der TC Unterhaltungselektronik AG 'sämtlichen Schaden zu ersetzen, der ihr entstanden ist und künftig entstehen wird aufgrund der veranlassten Vollziehung der einstweiligen Vermarktungsverbots-Verfügung'. Das Landgericht Köln bezeichnete in seiner zweiseitigen Urteilsbegründung die nun bezifferten Ansprüche der Gesellschaft dagegen als 'mangels jeder Anhaltspunkte völlig in der Luft hängend'. Zudem wurde keines der angebotenen Gutachten genutzt oder ein Vorab-Hinweis gegeben, daß Teile der mehrhunderseitigen Klageschriften nicht konkret genug den Schaden beziffert hätten. Allein die eigenen Schätzungen seitens RTL vor dem Bundesgerichtshof gingen noch im Jahr 2004 davon aus, daß jeder zweite der 30 Mio. Haushalte in Deutschland sich in Kürze ein solches Gerät anschaffen würde. Zudem war geplant, in Fernseher oder Sat-Receiver eingebaute Werbeblockermodule zu lizenzieren. Für das Landgericht Köln war jedoch auch der Vertriebserfolg nicht nachvollziehbar. Gegen dieses Urteil plant die TC Unterhaltungselektronik AG selbstverständlich das Rechtsmittel der Revision einzulegen. 29.07.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: TC Unterhaltungselektronik AG Koblenzer Straße 132 56073 Koblenz Deutschland Telefon: 0049 261 98436 0 Fax: 0049 261 98436 36 E-Mail: bauersachs@telecontrol.de Internet: www.telecontrol.de ISIN: DE0007454209 WKN: 745420 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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