Tele Atlas N.V.
Tele Atlas N.V.: Tele Atlas gibt Stammaktien gegen Einbringung eines Darlehe
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Einbringung Darlehen
Tele Atlas N.V.: Tele Atlas gibt Stammaktien gegen Einbringung eines Darlehe
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Tele Atlas, einer der weltweit führenden Hersteller detaillierter digitaler
Karten und orts-spezifischer Inhalte, hat heute mit der Gesellschafterin
International Asset Management (IAM) die Vereinbarung getroffen, ein bedingtes
Darlehen gegen Gewährung von Stammaktien in die Gesellschaft einzubringen.
Das Darlehen wurde von IAM in Verbindung mit der Umstrukturierung der Tele
Atlas Gruppe im Januar 2000 gewährt. Es ist zum Zeitpunkt der Realisierung
möglicher Steuervorteile aus Abschreibungen auf bestimmte
Vermögensgegenstände, die von IAM im Zuge der Restrukturierung eingebracht
wurden, zur Rückzahlung fällig. Die gesamte Höhe des Darlehens bei
vollständiger Realisierung der Steuervorteile betrug EUR 33 Millionen. Tele
Atlas hat die Zahlungsverpflichtung mit einem Betrag von EUR 20 Millionen,
entsprechend der erwarteten Höhe der Zahlungsverpflichtung gegenüber IAM
während der vertraglichen Laufzeit von zehn Jahren, bilanziert. Bis zum 31.
März 2005 hatte Tele Atlas Steuervorteile in Höhe von EUR 2 Millionen
realisiert, die demgemäß auf Grundlage der Darlehensvereinbarung zu zahlen
waren.
Gemäß der Einbringungsvereinbarung wird das Darlehen mit EUR 17,5 Millionen
bewertet. Dies ist der vom Vorstand der Gesellschaft festgelegte faire Wert
des Darlehens. Tele Atlas wird im Zuge der Einbringung 1.466.768 Stammaktien
ausgeben. Die Zahl basiert auf dem Xetra-Schlusskurs der Tele Atlas Aktie am
18. April 2005. Mit der Einbringung erlöschen alle Zahlungsverpflichtungen aus
dem Darlehen (einschließlich der Verpflichtung zur Zahlung des derzeit zu
zahlenden Betrags in Höhe von EUR 2 Millionen).
TELE ATLAS N.V.
Reitscheweg 7F
NL-5232 BX `s-Hertogenbosch
Netherlands
ISIN: NL0000233948
WKN: 927101
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 10.05.2005
100831 Mai 05
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