UniCredit Bank Austria AG
UniCredit Bank Austria AG: Entscheidung des Kassationsgerichts des Kantons Zürich
UniCredit Bank Austria AG / Schlagwort(e): Rechtssache 02.12.2011 12:04 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Ad-hoc Mitteilung gemäß § 48d Börsegesetz Entscheidung des Kassationsgerichts des Kantons Zürich Eintrittsdatum: 2. Dezember 2011 Ad-hoc Mitteilung gemäß § 48d, Börsegesetz Wien, 2. Dezember 2011 Die UniCredit Bank Austria AG ('Bank Austria') trat als prozessführende Nebenintervenientin zur Unterstützung der Beklagten AKB Privatbank Zürich AG [eine ehemalige Tochterbank der Bank Austria und ehemals Bank Austria (Schweiz) AG] in einem Rechtsstreit bezüglich angeblicher Forderungen der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben ('BvS', ehemals Treuhandanstalt), der deutschen öffentlichen Körperschaft für die Wiedervereinigung der Länder, bei. BvS behauptet, dass die ehemalige Tochterbank sich hätte bewusst sein müssen, dass ihre Kunden, ehemalige Unternehmen in der DDR, zum Vermögen der ehemaligen Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) gehörten, und dass infolgedessen Gelder aus Kontoguthaben dieser Unternehmen nicht ohne vorherige Genehmigung von BvS an ihre alleinige Geschäftsführerin hätten ausbezahlt werden dürfen. Aufgrund dieser Behauptungen fordert BvS die nochmalige Auszahlung des ehemaligen Kontoguthabens von rund 128 Millionen Euro, zuzüglich Zinsen ab 1992 und Kostenersatz. Am 25. Juni 2008 wies das Bezirksgericht Zürich die Klage der BvS ab. Am 25. März 2010 hat das Obergericht des Kantons Zürich der Berufung der BvS stattgegeben und wies die ehemalige Tochterbank der Bank Austria - die von der Bank Austria schad- und klaglos gehalten werden muss - an, einen Betrag von rund 245 Millionen Euro zu zahlen (inklusive der per heute berechneten aufgelaufenen Zinsen und Kosten). Die Bank Austria hat gegen das Urteil beim Kassationsgericht Zürich berufen und erreichte eine Aufschiebung der Vollstreckung. Am 30. November 2011 (Entscheidung zugestellt am 2. Dezember 2011) hat das Kassationsgericht der Berufung der Bank Austria stattgegeben, das Urteil zugunsten der Klägerin seitens des Obergerichts des Kantons Zürich (vom 25. März 2010) widerrufen, und den Fall an das Obergericht des Kantons Zürich zur neuen Verhandlung zurückverwiesen. Kontakt: Günther Stromenger Corporate Relations - Bank Austria Tel.: +43 (0) 50505 - 57232 Email: guenther.stromenger@unicreditgroup.at 02.12.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: UniCredit Bank Austria AG Schottengasse 6 - 8 1010 Wien Österreich Telefon: 0043 (0) 50505 - 57232 Fax: 0043 (0) 50505 - 8957232 E-Mail: investor.relations@unicreditgroup.at Internet: www.bankaustria.at ISIN: AT0000995006 WKN: 99500 Börsen: Luxembourg, Wien (Amtlicher Handel / Official Market) Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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