TC Unterhaltungselektronik AG
Urteil bzgl. Schadensersatzklage gegen RTL wurde heute von der Revisionsinstanz aufgehoben
TC Unterhaltungselektronik AG / Schlagwort(e): Rechtssache 27.01.2012 15:46 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- In dem Berufungsverfahren der TC Unterhaltungselektronik AG mit Sitz in Koblenz und dem Fernsehsender RTL hat heute der Termin zur mündlichen Verhandung vor dem 6. Senat des Oberlandesgerichtes Köln stattgefunden. In dem erstinstanzlichen Verfahren hatte die 33. Zivilkammer des Landgerichgs Köln die Schadenersatzklage auf Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.063.487 Euro überraschenderweise vollumfänglich abgewiesen, weil es der TC Unterhaltungselektronik AG angeblich nicht gelungen sei, die Höhe des entstandenen Schadens konkret zu belegen. Wie die Gesellschaft soeben von ihrem Anwalt erfahren hat, hat der Vorsitzende Richter des 6. Senates in der mündlichen Verhandlung darauf hingewiesen, dass die Berufung Erfolg habe und das erstinstanzliche Urteil aufzuheben sei, da aufgrund des Vortrages der TC Unterhaltungselektronik AG dieser auf jeden Fall ein Mindestschaden entstanden sei, der auch vom Fernsehsender RLT zu ersetzen sei. Zumindest einen solchen Mindestschaden hatte das Landgericht beziffern müssen. Wenn das Landgericht aufgrund der von der TC Unterhaltungselektronik AG eingereichten Unterlagen diesen Mindestschaden nicht hätte beziffern können, so hätte das Gericht eine Beweisaufnahme über die Schadenhöhe durchführen müssen. Da das Landgericht dies unterlassen habe, sei das Urteil jedenfalls aufzuheben. Das Oberlandesgericht wird nun am 15. Februar 2012 eine Entscheidung verkünden. Es ist aufgrund der erteilten Hinweise davon auszugehen , dass das Overlandesgericht insoweit einen Auflagen- und Beweisbeschluss verkünden wird. Kontakt: Petra Bauersachs 0049 172 65 84 139 Fax: 0049 261 984 36 36 bauersachs@telecontrol.de --------------------------------------------------------------------------- Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung: Zum Hintergrund: Die Gesellschaft hatte am 26.1.1999 mit der 'Fernsehfee' den weltweit einzigen marktreifen TV-Werbeblocker vorgestellt, der werbefreie Videoaufnahmen, aber auch völlig werbefreien TV -Livekonsum ermöglichte und darüber hinaus diverse Kinderschutzfunktionen und eine genrebasierte Sendersortierung bot. Diese Automation ohnehin erlaubter und praktizierter Zuschauerautonomie wurde daraufhin von RTL als Untergang des dualen Rundfunksystems bezeichnet und über mehrere Jahre hinweg durch alle Instanzen bekämpft und mit einer einstweiligen Verfügungen vom Markt ferngehalten. Erst als die TC Unterhaltungselektronik AG Mitte 2004 auch vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe gewann, hätte das Gerät nach fast 6 Jahren an den Markt gehen können. Zu diesem Zeitpunkt war die notwendige Infrastruktur (RDS Netz) aber nicht mehr verfügbar und die Hardware selbstverständlich veraltet. Zum Neustart der patentierten Technik fehlen der Gesellschaft bislang die Mittel. 27.01.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: TC Unterhaltungselektronik AG Koblenzer Straße 132 56073 Koblenz Deutschland Telefon: 0049 261 98436 0 Fax: 0049 261 98436 36 E-Mail: bauersachs@telecontrol.de Internet: www.telecontrol.de ISIN: DE0007454209 WKN: 745420 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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