W. Jacobsen Aktiengesellschaft
W. Jacobsen AG: Protokollierung eines gerichtlichen Vergleichs …
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Vergleich/HV 2004
W. Jacobsen AG: Protokollierung eines gerichtlichen Vergleichs …
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W. Jacobsen Aktiengesellschaft
Kiel
– ISIN DE0006211006 –
Ad-hoc-Meldung nach § 15 Wertpapierhandelsgesetz
Protokollierung eines gerichtlichen Vergleichs im Zusammenhang mit dem
Beschluss der Hauptversammlung vom 26. November 2004
Die Parteien des beim Landgericht Kiel geführten Rechtsstreits wegen
Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklagen gegen den Beschluss der außerordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26. November 2004 zur Übertragung der
Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG
haben am 16. Juni 2005 einen Prozessvergleich zu Protokoll des Gerichts
gegeben, der u. a. das Folgende regelt:
Die HSH Nordbank AG verpflichtet sich gegenüber sämtlichen Aktionären der
Gesellschaft, zusätzlich zu der Barabfindung in Höhe von EUR 962,00 je auf den
Inhaber lautende Stückaktie der Beklagten, die durch Beschluss der
außerordentlichen Hauptversammlung der Beklagten am 26. November 2004
festgesetzt wurde, einen weiteren Betrag in Höhe von EUR 38,00 pro
übertragener Stückaktie zu zahlen. Die Zuzahlung wird gleichzeitig mit der
Abfindung von der HSH Nordbank AG provisions- und spesenfrei nach der
Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts
Kiel ausbezahlt.
Die HSH Nordbank AG verpflichtet sich des weiteren gegenüber jedem
Minderheitsaktionär der Beklagten, zusätzlich zu der Barabfindung in Höhe von
EUR 962,00 und der Zuzahlung von EUR 38,00 einen weiteren Betrag in Höhe von
EUR 400,00 pro übertragener Stückaktie (“weitere Zuzahlung”) zu zahlen, wenn
der jeweilige Minderheitsaktionär unwiderruflich erklärt, dass er sich u.a.
verpflichtet, keinen Antrag auf Entscheidung in einem Verfahren nach § 1 Nr. 3
Spruchverfahrensgesetz zu stellen, ein solches Spruchverfahren weder
einzuleiten noch sonst zu fördern sowie auf eine in einem Spruchverfahren
festgesetzte Abfindung insoweit zu verzichten, als diese einen Betrag von
insgesamt EUR 1.400,00 nicht überschreitet. Der Verzicht kann bis zum Ablauf
der in § 4 Abs. 1 Nr. 3 Spruchverfahrensgesetz bestimmten Frist durch
Verzichtserklärung gegenüber der HSH Nordbank AG erklärt werden. Die HSH
Nordbank AG zahlt den Minderheitsaktionären, welche die Verzichtserklärung
abgegeben haben, binnen 14 Bankarbeitstagen nach Ablauf der Erklärungsfrist
die weitere Zuzahlung provisions- und spesenfrei auf dasselbe Konto, auf das
die Barabfindung gezahlt wird.
Der Vergleich gilt als echter Vertrag zugunsten Dritter, nämlich zugunsten
aller Minderheitsaktionäre der Beklagten, die am Tage der Eintragung des
Übertragungsbeschlusses vom 26. November 2004 in das Handelsregister des
Amtsgerichts Kiel Aktionäre der W. Jacobsen Aktiengesellschaft sind, gleich ob
sie an diesem Rechtsstreit als Kläger oder Nebenintervenienten beteiligt sind
oder nicht.
W. Jacobsen Aktiengesellschaft
Alter Markt 1-2
24103 Kiel
Deutschland
ISIN: DE0006211006
WKN: 621100
Notiert: Amtlicher Markt in Berlin-Bremen und Hamburg; Freiverkehr in
Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 16.06.2005
162101 Jun 05
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