Walter Bau-AG St
WALTER BAU-AG : Keine rechtzeitige Einigung über Finanzierungskonzept
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Liquiditätsprobleme
WALTER BAU-AG : Keine rechtzeitige Einigung über Finanzierungskonzept
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Keine rechtzeitige Einigung über Finanzierungskonzept der
Walter Bau-AG
Nachdem es trotz großer Anstrengungen auf Unternehmens- und Finanziererseite
nicht gelungen ist, die Liquidität der Walter Bau-AG sicherzustellen, hat der
Vorstand der Walter Bau-AG beschlossen, am Dienstag, den 01. Februar 2005
Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Walter
Bau-AG beim Amtsgericht Augsburg zu stellen. Der Insolvenzantrag betrifft nur
die Obergesellschaft Walter Bau-AG und nicht die operativen
Tochtergesellschaften.
Das Anfang Januar 2005 den Finanzierern vorgestellte Restrukturierungskonzept
wurde von den Finanzierern zwar von Anfang an mehrheitlich unterstützt. Die
notwendige vorbehaltlose Zustimmung sämtlicher Finanzierer konnte jedoch trotz
langer Verhandlungen und erheblichem Zeitverzug bis zum heutigen Tag nicht
erreicht werden. Hinzu kommt, dass einzelne Finanzierer zusätzliche,
verzögernde Auflagen gestellt haben. Damit ist die notwendige kurzfristige
Bereitstellung der Liquidität nicht mehr möglich.
Die Entwicklung in den vergangenen Wochen – gerade auch die Diskussion in der
Öffentlichkeit – hat dem Geschäftsbetrieb massiv geschadet, insbesondere bei
den laufenden Bauprojekten sowie bei der Hereinnahme neuer Aufträge. Dadurch
hat sich die Liquiditätssituation weiter verschlechtert.
Nach Ausschöpfung sämtlicher Möglichkeiten sieht der Vorstand der Walter Bau-
AG in dem Insolvenzantrag die letzte Chance, wesentliche Teile des Konzerns
und die dazugehörigen Arbeitsplätze zu erhalten.
WALTER BAU-AG
Böheimstraße 8
86153 Augsburg
Deutschland
ISIN: DE0007477507
WKN: 747750
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard) und München;
Freiverkehr in Berlin-Bremen
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 01.02.2005
010823 Feb 05
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