Wella AG
Wella und Procter & Gamble schließen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Wella und Procter & Gamble schließen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Darmstadt/Deutschland, 26. April 2004. Die Wella AG (FSE: WAD) und die Procter &
Gamble Holding GmbH & Co Operations oHG (P&G), eine 100-prozentige
Tochtergesellschaft von The Procter & Gamble Company (NYSE: PG), haben heute
einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Der Aufsichtsrat
der Wella AG hat dem Abschluss des Vertrags zugestimmt. Darüber hinaus muss die
Hauptversammlung der Wella AG dem Vertrag zustimmen.
Wie gesetzlich vorgeschrieben, wird P&G den außenstehenden Aktionären der Wella
AG eine Barabfindung anbieten. Das Angebot folgt einer Bewertung der
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), die Wella und
P&G bei der Festsetzung der Barabfindung und der jährlichen Ausgleichszahlung
unterstützt.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 26.04.2004
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Ad-hoc-Mitteilung:
Das Barangebot wird sowohl für die Stammaktien als auch für die Vorzugsaktien
72,86 EUR betragen, basierend auf dem Dreimonatsdurchschnittskurs der Wella
Vorzugsaktie vor dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung. Aufgrund des extrem
geringen Streubesitzes bei Stammaktien und in Ermangelung eines hinreichenden
Handelsvolumens für Stammaktien in den dieser Bekanntmachung vorhergehenden drei
Monaten ist der Dreimonatsdurchschnittskurs der Stammaktien ohne Bedeutung für
die Festsetzung der Barabfindung. PwC zufolge liegt der Unternehmenswert je
Aktie bei 69,27 EUR und somit klar unter der angebotenen Barabfindung je Aktie
eines außenstehenden Aktionärs. Der Unternehmenswert je Aktie wurde nach dem
Standard 1 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW)
ermittelt.
Alternativ zur Annahme der angebotenen Barabfindung sind die
Minderheitsaktionäre berechtigt, von P&G eine jährliche Ausgleichszahlung von
3,81 EUR je Stammaktie und 3,83 EUR je Vorzugsaktie zu erhalten, die auf Basis
der zu erwartenden Gewinne aus dem nach IDW S1 bestimmten Unternehmenswert
abgeleitet wurde.
Die Angemessenheit der von P&G anzubietenden Ausgleichs- und Abfindungszahlung
nach § 304 und § 305 AktG wird durch den gerichtlich bestellten Vertragsprüfer
Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (E&Y) geprüft.
Aufgrund des heute abgeschlossenen Vertrags wird der Vorstand der Wella AG die
auf den 13. Mai 2004 anberaumte ordentliche Hauptversammlung auf den 8. Juni
2004 verlegen. Um zwei aufeinanderfolgende Hauptversammlungen zu vermeiden, ist
dieser Schritt im Hinblick auf die gesetzlichen Einberufungs- und
Ankündigungsfristen erforderlich, um die Tagesordnung für die ordentliche
Hauptversammlung um die Zustimmung zu dem Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag zu ergänzen.
Investor Relations Unternehmenskommunikation
(für Investoren, Analysten und (für die Presse):
interessierte Anleger):
Dr. Dietmar Scheja Birgit Klesper
Phone: +49 6151 34 3876 Phone: +49 6151 34 3440
E-mail: ir@wella.de E-mail: uk@wella.de
WKN: 776560; ISIN: DE0007765604; Index: MDAX
Notiert: Amtlicher Markt in Berlin-Bremen und Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart
261648 Apr 04
Aktuelle News
Aktuelle Berichte
Anstehende Events
Keine Events gefunden
Webcasts
Keine Webcasts gefunden