WR Wohnraum AG
WR Wohnraum AG beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht aus genehmigten Kapital
WR Wohnraum AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung WR Wohnraum AG beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht aus genehmigten Kapital Kempten (Allgäu), den 3. Januar 2023 – Der Vorstand der WR Wohnraum AG („Gesellschaft“, „WR Wohnraum“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft im Wege einer Barkapitalerhöhung unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2022/I von EUR 1.434.124,00 um bis zu EUR 400.000,00 auf bis zu EUR 1.834.124,00 durch Ausgabe von bis zu 400.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien („Neue Aktien“) gegen Bareinlage mit Bezugsrecht der Aktionäre zu erhöhen. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2022 gewinnanteilsberechtigt. Der Bezugspreis je Neuer Aktie wurde auf EUR 20,00 (“Bezugspreis”) festgelegt. Die Neuen Aktien sollen den Aktionären der WR Wohnraum im Rahmen eines mittelbaren Bezugsrechts zu einem Bezugsverhältnis von 7:2 (d.h. 7 alte Aktien berechtigen zum Bezug von zwei Neuen Aktien) zum Bezugspreis angeboten werden (mittelbares Bezugsrecht). Die Bezugsfrist beginnt voraussichtlich am 11. Januar 2023 und läuft bis 24. Januar 2023 (jeweils einschließlich). Das Bezugsangebot erfolgt prospektfrei gemäß § 3 Ziffer 2 Wertpapierprospektgesetz (“WpPG”). Ein gemäß § 4 WpPG erstelltes Wertpapier-Informationsblatt wird voraussichtlich am 10. Januar 2023 veröffentlicht. Ein börslicher Bezugsrechtshandel ist nicht vorgesehen. Nicht von den Aktionären aufgrund des Bezugsrechts innerhalb der Bezugsfrist bezogene Neue Aktien können ausgewählten Investoren vom Vorstand, auch parallel zum Bezugsangebot, im Rahmen einer Privatplatzierung (nicht öffentliches Angebot) zum Bezugspreis zum Erwerb angeboten werden. Das Bezugsangebot wird voraussichtlich am 11. Januar 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht und wird von der Baader Bank Aktiengesellschaft mit Sitz in Unterschleißheim wertpapiertechnisch begleitet. Die Gesellschaft beabsichtigt, den Emissionserlös aus der Kapitalerhöhung für den Erwerb weiterer strategischer Beteiligungen sowie die Ablösung bestehender Darlehen, welche in der Vergangenheit zum Erwerb von Beteiligungen aufgenommen wurden zu verwenden. Über die WR Wohnraum AG Die WR Wohnraum AG kauft und verwaltet Wohnimmobilien insbesondere in kleinen und mittleren Städten sowie deren Umland, vor allem in Süddeutschland. Der Fokus der Gesellschaft liegt auf Bestandsimmobilien in wirtschaftlich starken Städten und Regionen, insbesondere auch solchen, die wirtschaftlich und strukturell unabhängig von großen Metropolregionen sind. Die WR Wohnraum AG ist seit 2020 im Freiverkehr an der Börse München gelistet.
Wichtige Hinweise: Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Weder diese Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde gelegt werden. Ein Angebot erfolgt ausschließlich auf Basis eines in Deutschland zu veröffentlichenden Wertpapierinformationsblatts. Das Wertpapierinformationsblatt wird voraussichtlich am 10. Januar 2023 auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.wohnraum.ag/investor-relations/ kostenfrei zugänglich sein. Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der WR Wohnraum in den Vereinigten Staaten von Amerika oder sonstigen Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere der WR Wohnraum wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der “Securities Act”) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Weder die WR Wohnraum noch ein anderer hierin beschriebener an der Transaktion Beteiligter plant hierin beschriebene Wertpapiere nach dem Securities Act oder gegenüber einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen Jurisdiktion in den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit dieser Ankündigung zu registrieren. Die Wertpapiere dürfen in keiner Jurisdiktion unter Umständen angeboten werden, die das Erstellen oder die Registrierung eines Prospekts oder von Angebotsunterlagen im Zusammenhang mit den Wertpapieren in der jeweiligen Jurisdiktion voraussetzen.
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