YMOS AG in Insolvenz
YMOS AG: Weitere Urteile in den Betriebsrentnerprozessen
Ymos AG / Rechtssache/Rechtssache Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Am 06.02.2009 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (24. Senat in Darmstadt) die Berufung der YMOS AG gegen das Urteil des Landgerichtes Darmstadt vom 12.08.2008 zu Gunsten des früheren Vorstandsmitglieds B. wegen vier Pensionsmonatsbeträgen zu insgesamt € 42.766,16 (brutto) zurückgewiesen. Der Aufsichtsrat wird gegen die Entscheidung beim Bundesgerichtshof Revision einlegen lassen. Am 06.02.2009 hat derselbe OLG-Senat 3 Schiedssprüche zu Gunsten zweier früherer Vorstände und einer Vorstandswitwe über insgesamt € 112.297,00 (brutto) für vollstreckbar erklärt. Der Aufsichtsrat wird gegen diese Entscheidungen beim Bundesgerichtshof Rechtsbeschwerde einlegen lassen. Aus den Entscheidungen folgende Zahlungspflichten wurden erfüllt. Obertshausen, den 11. Februar 2009 Der Vorstand 11.02.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Emittent: Ymos AG Feldstraße 12 63179 Obertshausen Deutschland Telefon: 06104-7020 Fax: 06104-702934 E-Mail: info@ymos-ag.de Internet: www.ymos-ag.de ISIN: DE0007847303 WKN: 784730 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Hamburg Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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